Newsletter „Healthcare“ 3/2024
Bereits über das gesamte Jahr zieht sich das Verfahren zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG), die Debatte um dessen Inhalt läuft schon viel länger. Zum Stand des Verfahrens berichtet Moritz Ulrich.
In der jüngeren Vergangenheit sorgten zwei BSG-Urteile zur Strahlentherapie für graue Haare bei Leistungserbringern und Patient*innen im gesamten Bundesgebiet (vgl. dazu die Beiträge in den Newslettern 2/2022 und 4/2023). Was mit pragmatischem Denken und Handeln möglich ist, zeigen nun die Bayern. Alexander Greiff stellt Ihnen vor, was es mit der neuen Allgemeinverfügung vom 15. Mai 2024 auf sich hat.
Ein weiterer Beitrag von Alexander Greiff beschäftigt sich mit einem Bericht des Bundesamtes für Soziale Sicherung, wonach Patient*innen im Rahmen von Kataraktoperationen mit unnötigen Kosten belastet würden.
Erfreuliches gilt es in eigener Sache zu berichten: Der Medizin- und Versicherungsrechtler Dr. Marc Anschlag LL. M. (Medizinrecht) verstärkt seit dem 1. September 2024 als Salary Partner das Kölner Büro von Forvis Mazars. Marc Anschlag verantwortete seit 2018 die Bereiche Gesundheitsrecht und Versicherungsrecht bei BDO Legal und leitete das Praxisteam Medizinrecht. Davor arbeitete er seit 2008 bei Hecker Werner Himmelreich in Köln, wo er insbesondere Krankenhäuser und Versicherer im Krankenhausrecht und bei komplexen Haftungsfällen beraten hat.
Marc Anschlag informiert über den Stand der Umsetzung des neuen Krankenhausplans in NRW, der vor dem Hintergrund der sich an NRW orientierenden Reform der Krankenhausfinanzierung für alle Bundesländer von erheblichem Interesse sein dürfte.
Weniger erfreulich ist die Lage der Pflegeheimbetreiber in Deutschland. Einen Überblick über die Herausforderungen in dieser Branche, aber auch über die Chancen, die sich durch die Digitalisierung bieten, geben Sebastian Retter, Julia Kleinschmidt und Moritz Ulrich.
Aus dem Bereich Steuerrecht stellt Ihnen Christiane Bremer eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs vor, die die Frage zum Gegenstand hat, ob es sich bei Leistungen von Ärzt*innen einer Privatklinik, die in einem Plankrankenhaus erbracht werden, um eine Personalgestellung oder steuerfreie ärztliche Heilbehandlungen handelt.
Jens Krieger berichtet über die geplante Abschaffung des Gebots der zeitnahen Mittelverwendung im Gemeinnützigkeitsrecht und stellt eine aktuelle Entscheidung des EuGH zum Thema Organschaft mit Relevanz für Krankenhaus- und Wohlfahrtseinrichtungen des Dritten Sektors vor.
Wir hoffen, mit diesen Themen eine interessante Auswahl für Sie getroffen zu haben, und wünschen Ihnen eine informative Lektüre.
Titelthema/Leitthema
- Neues, Altes und Verwirrendes zum GSVG
- Bayern regelt die Abrechnung strahlentherapeutischer Leistungen in Krankenhäusern neu
- Krankenhausplanung NRW nimmt Fahrt auf Rechtsschutz für Krankenhäuser
- Zustand und Rahmenbedingungen des deutschen Pflegemarktes Chancen für die Digitalisierung
MVZ
Tax
- Personalgestellung oder steuerfreie ärztliche Heilbehandlung
- Und es ward Licht Gebot der zeitnahen Mittelverwendung ade?
- Umsatzsteuer: Leistungen innerhalb eines Organkreises nicht steuerrelevant