Newsletter „Healthcare“ 4/2024
Der Bundestag hat die Reform der Krankenhausfinanzierung (KHVVG) beschlossen und diese hat ohne Anrufung des Vermittlungsausschusses den Bundesrat passiert. Auch wenn nach dem Bruch der Koalition schwer zu sagen ist, ob das KHVVG in der nächsten Legislatur noch Anpassungen erfahren wird, dürften jedenfalls die sektorenübergreifenden Versorgungseinrichtungen (SüV) erhalten bleiben.