Newsletter „Healthcare“ 2/2024

Zwischenzeitlich sind die großen Gesetzesvorhaben oder das, was von ihnen übrig geblieben ist, im Bundeskabinett verabschiedet und die parlamentarischen Verfahren eingeleitet worden. Erneut hat sich der Bundesgesundheitsminister mit markigen Worten zum Thema „Investoren-MVZ“ geäußert. Nun geht es nicht mehr nur um eine Beschränkung, sondern gar schon um ein „Verbot“. Was der Kabinettentwurf dazu enthält? Bislang nichts. – Alexander Greiff berichtet. Investoren-MVZ sind auch Gegenstand der Rechtsprechung. Konkret geht es um die „Nachrangregelung“ in § 103 Abs. 4c Satz 2 SGB V. Die Hintergründe erläutert ebenfalls Alexander Greiff.

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