Newsletter „Healthcare“ 2/2024
Zwischenzeitlich sind die großen Gesetzesvorhaben oder das, was von ihnen übrig geblieben ist, im Bundeskabinett verabschiedet und die parlamentarischen Verfahren eingeleitet worden. Erneut hat sich der Bundesgesundheitsminister mit markigen Worten zum Thema „Investoren-MVZ“ geäußert. Nun geht es nicht mehr nur um eine Beschränkung, sondern gar schon um ein „Verbot“. Was der Kabinettentwurf dazu enthält? Bislang nichts. – Alexander Greiff berichtet. Investoren-MVZ sind auch Gegenstand der Rechtsprechung. Konkret geht es um die „Nachrangregelung“ in § 103 Abs. 4c Satz 2 SGB V. Die Hintergründe erläutert ebenfalls Alexander Greiff.
Titelthema/ Leitthema
- Update zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz: Kommen Einschränkungen für iMVZ?
- OLG Karlsruhe: Apothekenplattform – kein Verstoß gegen das Makelverbot, jedoch gegen das Beteiligungsverbot
Tax
- FG Düsseldorf – Indizien für vGA bei Unternehmensspenden
- Kleinunternehmer*innen – Erleichterungen bei Umsatzsteueranmeldungen
- Nur 2024: degressive AfA auch für Leistungserbringer im Gesundheitswesen!
- Ermäßigter Umsatzsteuersatz für steuerbegünstigte Körperschaften – Änderung des § 12 Abs. 2 Nr. 8 Buchst. a US
- Mitarbeitercafeteria als Teil des Zweckbetriebs „Krankenhaus“ ? Dauerverluste als Risiko?
- Unrichtiger/Unberechtigter Steuerausweis an Endverbraucher*innen – BMF-Schreiben vom 27. Februar 2024
Aktuelle Gesetze
- Krankenhaustransparenzgesetz – Fortschritt für Patient*innen?
- Jetzt vorbereiten – E-Rechnung im Gesundheitswesen ab 2025
Rechtsprechung/Urteilsbesprechung in Kürze
- Investorenbetriebene MVZ können sich nicht auf Nachrangregelung berufen
- Überstundenvergütung bei Arbeitsleistung in Pausenzeiten
- Personal- und Sachmittelgestellung im Rahmen des Zweckbetriebs „Krankenhaus“