Lesen Sie hier aktuelle News im Bereich der Steuerberatung.
Erneute Änderung der Mitteilungsverordnung (MV)
9 December 2024
Mit Datum vom 25. November 2024 hat das Bundesministerium der Finanzen mit Zustimmung des Bundesrats erneut die Mitteilungsverordnung, die ab 1. Januar 2025 Anwendung findet, geändert. Die Änderungen betreffen diverse Absätze der bisher veröffentlichten geänderten Verordnung zum 1. Januar 2025.
New Notification and Correction Obligation in Germany for Unaudited Tax Returns
18 November 2024
Section 153 of the German Fiscal Code (AO) stipulates the taxpayer’s obligation to notify and correct submitted tax returns (or other declarations having an effect on the amount of tax assessed or tax benefits granted) when the taxpayer subsequently recognizes that such returns are objectively incorrect or incomplete, leading to a reduction in taxes.
Trump’s tax policy: Five topics you should have on your radar
15 November, 2024 – Taxes were not a major focus of the election campaign and both candidates presented their vision largely in broad strokes. Details are expected to emerge in December or – more likely – in January following the first convention of the new congress on 3 January, 2025.
BMF publishes draft revision of the Administrative Principles on Transfer Pricing 2023
On 14 August 2024, the Federal Ministry of Finance (BMF) published a draft revision of the Administrative Principles on Transfer Pricing 2023, dated 6 June 2023, with regard to the topic of "Intra-group financing relationships" (Chapter III. J. of the Administrative Principles Transfer Pricing, BMF draft letter).
Finanzverwaltung folgt Rechtsprechung zur Einschränkung des 90 %-Einstiegstests
Die Finanzverwaltung hat sich mit dem gleichlautenden Ländererlass der obersten Finanzbehörden der Länder vom 19.06.2024 (Az. S 3812b) der Auffassung des BFH (Urteil vom 13.09.2023, II R 49/21, DStR 2023, 2788) angeschlossen und sorgt im Rahmen der Nachfolgeplanung bei der Übertragung von Betriebsvermögen nun für Rechtssicherheit.
Kapitalertragsteuer – Handlungsbedarf für einen Gewinn-BgA zum 31. August 2024
Die Frist für die Abgabe der Kapitalertragsteuer-Anmeldung für einen Gewinn-BgA (ohne eigene Rechtspersönlichkeit) für das Jahr 2023 rückt näher. Die Anmeldung muss bis zum 31. August 2024 elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden, es sei denn, bis dahin wurde ein Beschluss über die Zuführung des Gewinns in die Rücklage gefasst.
Neue Regelungen des AEAO zu Betriebsstätten aus dem Homeoffice
Die Änderung des Anwendungserlasses Abgabenordnung (AEAO) mit Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) vom 5. Februar 2024 ordnet bestimmte Sachverhalte, die potenziell zur Begründung steuerlicher Betriebsstätten führen können, neu ein. Dies betrifft unter anderem solche Betriebsstätten, die durch Homeoffice-Tätigkeiten begründet werden. Inhaltlich orientiert sie sich an verschiedenen Urteilen des Bundesfinanzhofs (BFH).
Die Umsatzsteuer bei Anbauvereinigungen (Cannabis Social Clubs)
Der Bundestag hat am 23. Februar 2024 das Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz, kurz CanG) beschlossen. Eine wesentliche Säule des Gesetzes ist die Einführung sogenannter Anbauvereinigungen oder auch „Cannabis Social Clubs“ (§ 11 ff. CanG). In diesem Artikel möchten wir Ihnen einen ersten Überblick über die umsatzsteuerlichen Implikationen erläutern, die bei der Gründung einer Anbauvereinigung zu beachten sind.
Tax Facts Malta
Malta is an attractive location both for people who take up residence in Malta and for people who invest there. An interesting taxation regime and Malta's favourable support measures are increasingly attracting investors.
CBAM – das grüne Ziel der EU
Die Europäische Union (EU) hat das Ziel, bis 2050 klimaneutral zu werden. Um dieses Ziel zu erreichen, müssen bestimmte EU-Importeure CO2-Zertifikate kaufen. Die Übergangsfrist für den EU-Mechanismus zur Anpassung der Kohlenstoffgrenzwerte (EU Carbon Border Adjustment Mechanism – CBAM) hat am 1. Oktober 2023 begonnen. Deshalb sollten Sie sich jetzt mehr denn je fragen, ob Ihr Unternehmen in den Anwendungsbereich des CBAM fällt. Und auch wenn Ihre einzuführenden Waren derzeit noch nicht vom CBAM erfasst sind, müssen die Regeln im Auge behalten werden, da in (naher) Zukunft weitere Produkte hinzukommen.