FATCA-Meldungen 2020: Neuregelung zur US-TIN
FATCA-Meldungen 2020: Neuregelung zur US-TIN
Seit dem Meldezeitraum 2017 sind Finanzinstitute auch verpflichtet, in der FATCA-Meldung die US-Steueridentifikationsnummer (Tax Identification Number – TIN) des Kontoinhabers1 anzugeben, wobei bis Meldezeitraum 2019 erleichternde Übergangsregelungen vorgesehen waren. Nunmehr kann das Fehlen einer US-TIN in einer FATCA-Meldung zu dem Risiko einer „Erheblichen Nichteinhaltung“ (significant non-compliance) und damit zu einem erhöhten US-Quellensteuerabzug führen.
In der Praxis stellt die Einholung von US-TINs eine große Herausforderung für Finanzinstitute dar: So kann es vorkommen, dass dem Kontoinhaber2 die US-TIN nicht vorliegt, ihm nicht bewusst ist, dass eine Steuerpflicht in den USA besteht, oder die Anfragen der Finanzinstitute einfach ignoriert werden.
Neuregelung bei fehlender US-TIN
Das BZSt hat im Mai 2021 mit dem IRS eine Vorgehensweise für FATCA-Meldungen ab Meldezeitraum 2020 beschlossen. Es können folgende Codes bei fehlender US-TIN gemeldet werden:
Code | Kontoinhaber | Art des Finanzkontos | Fallkonstellation |
222222222 | Natürliche Person | Bestehendes Konto | Einziges US-Indiz ist der US-Geburtsort |
333333333 | Natürliche Person | Neukonto | Einziges US-Indiz ist der US-Geburtsort, zusätzlich
|
444444444 | Natürliche Person/ Rechtsträger | Bestehendes Konto | Anderes US-Indiz als der Geburtsort und
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555555555 | Natürliche Person/ Rechtsträger | Neukonto | Anderes US-Indiz als der Geburtsort und
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666666666 | Passives NFFE3 | Bestehendes Konto mit Kontostand von mehr als 1.000.000 US-Dollar | Es liegt keine Selbstauskunft vor und es wurden keine US-Indizien in Bezug auf beherrschende Personen identifiziert |
777777777 | Natürliche Person/ Rechtsträger | Bestehendes ruhendes oder inaktives Konto (dormant account) im Sinne der U.S. Treasury Regulations § 1.1471-4(d)(6) | Kontostand über dem Meldeschwellwert, bei dem keine US-TIN verfügbar ist |
AAAAAAAAA | Natürliche Person/ Rechtsträger | Bestehendes Konto/ Neukonto | Alternativangabe, um technisch eine Meldung abgeben zu können, falls keiner der o. g. anderen Codes Anwendung findet |
NA | Passives NFFE4 | Bestehendes Konto/ Neukonto | Zum Beispiel Kontoinhaber (passives NFFE5) hat keinen US-Bezug, aber beherrschende Person wurde als US-Person identifiziert |
Dennoch bleibt die Verpflichtung zur Meldung der US-TIN bestehen.
Bedeutung für die Praxis
Die meldenden Finanzinstitute haben die aus FATCA resultierenden Verpflichtungen in ihr „Tax Compliance Management-System“ zu integrieren und damit auch das Vorgehen bei fehlender US-TIN zu dokumentieren und prozessual umzusetzen (bspw. regelmäßige Erinnerung der Kontoinhaber6 an die Mitteilung der US-TIN, Analyse der Gründe für das Fehlen der US-TIN, Verwendung der neuen Codes im Rahmen der FATCA-Meldungen).
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Dies ist ein Beitrag aus unserem Steuer-Newsletter 2/2021. Die gesamte Ausgabe finden Sie hier. Sie können diesen oder weitere Newsletter auch abonnieren und erhalten die aktuelle Ausgabe direkt zum Erscheinungstermin.
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1Kontoinhaber und/oder beherrschende Person.
2Kontoinhaber und/oder beherrschende Person.
3Non-financial foreign entity.
4Non-financial foreign entity.
5Non-financial foreign entity.
6Kontoinhaber und/oder beherrschende Person.