Newsletter „Steuern“ 2/2021
Zum Ende der Legislaturperiode legt der Gesetzgeber noch einmal ein erstaunliches Tempo vor. Besonders zu erwähnen sind die jüngst erfolgte Verabschiedung des KöMoG sowie die Reform der Grunderwerbsteuer. Doch nicht nur durch Gesetzgebungsverfahren, auch mit Verwaltungsanweisungen wird das Steuerrecht weiterentwickelt. So bezieht das BMF in einem Entwurfsschreiben erstmals Stellung dazu, wie es Kryptowährungen künftig steuerlich behandeln könnte.
Lesen Sie mehr über diese und andere spannende Entwicklungen im Steuerrecht in der vorliegenden Ausgabe unseres Steuernewsletters.
Wir wünschen Ihnen eine aufschlussreiche Lektüre.
Arbeitnehmer/Sozialversicherung
- Endlich Rechtssicherheit für Gutscheine und Mitarbeiter-Benefits
- Gesundheitsförderung durch den Arbeitgeber
- Verlängerung für steuerfreien Corona-Bonus bis zum 31. März 2022
Einkommensteuer
- Fondsstandortgesetz schafft attraktivere Möglichkeiten zur Mitarbeiterbeteiligung
- Besteuerung von Kryptowährungen im Privatvermögen
Erbschaftsteuer
Gewerbesteuer
- BFH: Wegfall gewerbesteuerlicher Fehlbeträge bei Ausscheiden eines Mitunternehmers infolge einer Abspaltung
- Überblick über aktuelle Entwicklungen der Rechtsprechung zur GewSt.-Hinzurechnung bei der Anmietung von Messeflächen
Grunderwerbssteuer
Immobilienbesteuerung
FATCA
Umsatzsteuer
- Erweiterter One-Stop-Shop (OSS/iOSS) ab dem 1. Juli 2021
- EuGH-Urteil zur umsatzsteuerlichen Organschaft mit Personengesellschaften
Umwandlungssteuergesetz
Verfahrensrecht
- Keine Zustimmung des Finanzamts für die Verlagerung elektronischer Buchführung und elektronischer Aufzeichnungen in das EU-Ausland mehr erforderlich
- Verlängerung der Steuererklärungsfristen für 2019 und 2020 sowie der zinsfreien Karenzzeit (Update zum letzten Tax-Newsletter)
- Überblick über die verfahrensrechtlichen Erleichterungen aufgrund der Auswirkungen der Corona-Pandemie und ihre aktuelle Laufzeit
Verrechnungspreise
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