Newsletter „Steuern“ 2/2021

Zum Ende der Legislaturperiode legt der Gesetzgeber noch einmal ein erstaunliches Tempo vor. Besonders zu erwähnen sind die jüngst erfolgte Verabschiedung des KöMoG sowie die Reform der Grunderwerbsteuer. Doch nicht nur durch Gesetzgebungsverfahren, auch mit Verwaltungsanweisungen wird das Steuerrecht weiterentwickelt. So bezieht das BMF in einem Entwurfsschreiben erstmals Stellung dazu, wie es Kryptowährungen künftig steuerlich behandeln könnte.

Lesen Sie mehr über diese und andere spannende Entwicklungen im Steuerrecht in der vorliegenden Ausgabe unseres Steuernewsletters.

Wir wünschen Ihnen eine aufschlussreiche Lektüre.

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