Die Plattform Abwärme für mehr Energieeffizienz

Abwärme soll nicht einfach in die Atmosphäre abgegeben, sondern vielmehr genutzt werden, um die Energieeffizienz zu steigern, den Primär- und Endenergieverbrauch zu senken und somit einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.

Vor diesem Hintergrund wurde die Plattform für Abwärme von Bund ins Leben gerufen. Seit dem 15. April 2024 ist die Plattform für Abwärme online, sodass sich Nutzer ab sofort registrieren und die erforderlichen Abwärmedaten eintragen können. Die Plattform soll eine Übersicht über nutzbare gewerbliche Abwärmepotenziale in Deutschland geben. Grundlage ist das am 17. November 2023 in Kraft getretene Energieeffizienzgesetz (EnEfG).

Welche Unternehmen sind meldepflichtig?

Alle Unternehmen, die im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahre einen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 2,5 GWh aufweisen, sind verpflichtet, Auskunft über ihre Abwärme zu geben. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat zur Bestimmung des Gesamtendenergieverbrauchs ein Merkblatt veröffentlicht, in dem zu berücksichtigende Energieträger und der Betrachtungszeitraum weiter konkretisiert werden.

Welche Daten sind zu übermitteln?

Vorrangig geht es um die Mitteilung standortbezogener Abwärmepotenziale. Darunter ist Abwärme aus einer oder mehreren Abwärmequellen zu verstehen, die ohne Nutzung der enthaltenen Energie an die Umwelt abgegeben wird. Daneben ist von den Unternehmen der Standort, Name und Anschrift anzugeben, um den Informationsaustausch zwischen regionalen Wärmeproduzenten und -abnehmern zu fördern.

Welche Fristen gelten zur Datenübermittlung?

Die gesetzlich vorgesehene Frist für die Übermittlung der Informationen für die Plattform Abwärme musste bereits mehrfach verschoben werden. Nachdem die ursprünglich gesetzlich vorgesehen Frist des 1. Januar 2024 vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) zunächst um ein halbes Jahr verlängert wurde, soll nun die erstmalige Datenmeldung bis zum 1. Januar 2025 möglich sein.

Nach der erstmaligen Datenmeldung müssen die angegebenen Informationen jährlich bis zum 31. März bestätigt, ergänzt oder geändert werden. Wer als meldepflichtiges Unternehmen dieser Pflicht nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig nachkommt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

Fazit

Bislang ungenutzte Abwärmequellen bilden einen wichtigen Baustein der Wärmewende. Erste vielversprechende Projekte der Abwärmenutzung gibt es aktuell in Kooperationen zwischen Industrie und kommunalen Wärmeversorgern. Auch Betreiber von Rechenzentren oder Wasserversorgungsunternehmen suchen den Schulterschluss mit kommunalen Wärmeversorgern, um Abwärme bzw. Abwasserwärme geliefert bzw. bereitgestellt zu bekommen. Diese Projekte entstehen in großer Anzahl – und das ganz ohne eine Plattform. Dennoch kann die Plattform Abwärme ein wichtiger Baustein zur Dekarbonisierung der Wärme werden, wenn auch mit den immer wiederkehrenden Pflichten zur Datenmeldung die Letztverbraucher nicht unerheblich belastet werden.

Dies ist ein Beitrag aus unserem Public Sector Newsletter 2-2024. Die gesamte Ausgabe finden Sie hier. Sie können diesen Newsletter auch abonnieren und erhalten die aktuelle Ausgabe direkt zum Erscheinungstermin.

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