EU-Kommission
Flughafen-BER-Beihilfe mit bis zu 1,7 Mrd. € genehmigt
GD-Wettbewerb, Pressemitteilung vom 1. Februar 2022
Die Europäische Kommission hat die von Deutschland geplante Rekapitalisierung der Flughafen Berlin Brandenburg GmbH (FBB) mit bis zu 1,7 Mrd. € genehmigt. Die FBB betreibt als eine in öffentlichem Eigentum stehende Flughafengesellschaft den Flughafen Berlin Brandenburg (BER). Die Genehmigung erfolgte auf der Grundlage des beihilferechtlichen Sonderrahmens zum Ausgleich von Nachteilen, die dem Flughafenbetreiber FBB durch die Corona-Pandemie entstanden seien. Für die Beihilfen gelten demnach Auflagen. So darf der BER keinen Ausbau vornehmen, zusätzliche Rabatte an Airlines gewähren oder Boni an das Management auszahlen.
Die Genehmigung der Maßnahmen nach den EU-Beihilfevorschriften war laut EU-Kommission wie folgt gerechtfertigt:
- Aufgrund der Corona-Pandemie und der Reisebeschränkungen, die Deutschland und andere Länder verhängen mussten, erlitt die FBB erhebliche Verluste, hatte aber weiterhin erhebliche Betriebskosten zu tragen, weshalb sich Eigenkapital- und Liquiditätsposition des Unternehmens verschlechterten.
- Vor diesem Hintergrund hat Deutschland auf der Grundlage des Befristeten Rahmens seine Pläne bei der Kommission zur Genehmigung angemeldet, der FBB zwecks Rekapitalisierung einen Betrag von bis zu 1,7 Mrd. € zukommen zu lassen, der von den öffentlichen Anteilseignern – den Ländern Berlin und Brandenburg sowie der Bundesrepublik Deutschland – der Kapitalrücklage der FBB zugeführt werden darf. Die FBB wird einen Teil der Beihilfe zur Rückzahlung der zinsvergünstigten Darlehen verwenden, die im Rahmen einer früheren, von der Kommission im August 2020 genehmigten Beihilferegelung gewährt worden sind (SA.57644).
- Die Kommission hat festgestellt, dass die von Deutschland angemeldete Rekapitalisierungsmaßnahme nicht über das zur Gewährleistung der Rentabilität der FBB erforderliche Maß hinausgeht und lediglich die vor der COVID-19-Pandemie bestehende Kapitalstruktur wiederherstellen wird.
- Die Rekapitalisierungsbeihilfe diene der Abwendung einer Insolvenz der FBB. Deutschland hat sich verpflichtet, innerhalb von 12 Monaten nach Gewährung der Beihilfe eine glaubwürdige Ausstiegsstrategie auszuarbeiten, es sei denn, der Umfang der staatlichen Maßnahmen wird bis dahin auf unter 25 % des Eigenkapitals zurückgeführt. Sollte der Umfang der staatlichen Maßnahme nicht innerhalb von sieben Jahren nach der Rekapitalisierung auf unter 15 % des Eigenkapitals der FBB zurückgeführt werden, muss Deutschland der Kommission einen Umstrukturierungsplan für die FBB vorlegen.
- Bis zur Ablösung von mindestens 75 % der Rekapitalisierung unterliegt die FBB strengen Beschränkungen hinsichtlich der Vergütung ihrer Geschäftsleitung und es dürfen keine Boni gezahlt werden; zudem darf das Unternehmen keine über 10 % hinausgehenden Beteiligungen an Wettbewerbern oder anderen Unternehmen im selben Geschäftsfeld erwerben.
- Bis zur vollständigen Ablösung der Beihilfe wird die FBB Luftverkehrsgesellschaften keine Rabatte gewähren und ihre Kapazität nicht erweitern. Damit soll sichergestellt werden, dass der FBB keine ungerechtfertigten Vorteile aus der staatlichen Rekapitalisierungsbeihilfe entstehen, die den fairen Wettbewerb im Binnenmarkt beeinträchtigen würden.
Die EU-Kommission ist zu dem Schluss gelangt, dass die Rekapitalisierungsmaßnahme erforderlich, geeignet und angemessen ist, um eine beträchtliche Störung im Wirtschaftsleben eines Mitgliedstaats zu beheben, und folglich mit Artikel 107 Abs. 3 Buchstabe b AEUV und den im Befristeten Rahmen festgelegten Voraussetzungen im Einklang steht.
Militärische Mobilität: EU fördert Projekte mit 425 Mio. €
EU-Kommission-Vertretung in Deutschland, Presseartikel vom 8. April 2022
Die EU will ein nachhaltiges Verkehrsnetz aufbauen, das sowohl zivil wie militärisch genutzt werden kann. Dazu werden im Rahmen Fazilität „Connecting Europe“ (CEF) 37 Projekte mit insgesamt 425 Mio. € gefördert. Die europäische Verkehrsinfrastruktur sei im Hinblick auf Sicherheitsbelange von entscheidender Bedeutung, weshalb konkrete Maßnahmen zu ergreifen seien, um Investitionen zu unterstützen, die sich nicht nur für die zivile Nutzung, sondern auch für Verteidigungszwecke eignen. Die Projekte sollen die Bewegung von Militärtruppen und -gütern erleichtern und zu mehr Effizienz bei Einsätzen führen. Im Einzelnen:
- Aus Deutschland sei der Vorschlag des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) zur Verbesserung der Infrastruktur für 740 Züge im Korridor Nord-Ostsee mit einer CEF-Förderhöhe von rund 49,6 Mio. € ausgewählt worden. Außerdem solle der Vorschlag von E.ON Drive Infrastructure GmbH zur Vernetzung der nationalen Netze und Ermöglichung der grenzüberschreitenden Verkehrselektrik in Schweden, Deutschland Italien mit rund 14,3 Mio. € unterstützt werden.
- Im Rahmen des ersten Stichtags der Einreichung von Vorschlägen für die Fazilität für alternative Kraftstoffe (AFIF), die am 19. Januar 2022 geendet habe, seien 15 Projekte für eine EU-Unterstützung in Höhe von insgesamt 86 Mio. € ausgewählt worden. Die Projekte reichen von der Installation elektrischer Ladestationen entlang des europäischen TEN-V-Straßennetzes über die Einrichtung von Wasserstofftankstellen für Autos, Lastkraftwagen und Busse bis hin zur Elektrifizierung von Bodenabfertigungsdiensten auf Flughäfen. Die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen bleibe mit weiteren Stichtagen in regelmäßigen Abständen bis zum 19. September 2023 offen. Der nächste Stichtag sei der 7. Juni 2022.
- Im Rahmen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für militärische Mobilität, die für denselben Zeitraum offen war, würden 22 Projekte mit 339 Mio. € unterstützt und dabei sichergestellt, dass die Infrastruktur angepasst werde, um die zivile und militärische Mobilität innerhalb der EU gemeinsam zu verbessern, sodass sie für Güter mit doppeltem Verwendungszweck kompatibel sei. Beispiele für Projekte seien die Modernisierung der Eisenbahninfrastruktur, um den Verkehr größerer und schwererer Züge zu ermöglichen, die Erhöhung der Kapazität von Häfen und Flughäfen und der Ausbau von Straßenbrücken. Die nächste Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zur militärischen Mobilität werde im Mai 2022 veröffentlicht.
Der finanzielle Beitrag der EU erfolgt in Form von Finanzhilfen mit unterschiedlichen Kofinanzierungssätzen bzw. Finanzierungsbeiträgen, je nachdem, ob sich das Projekt in einem Land befindet, das für eine Unterstützung aus dem Kohäsionsfonds in Frage kommt oder nicht. Im Rahmen des CEF-Verkehrsprogramms wurden bereits 25,8 Mrd. € für Finanzhilfen aus dem EU-Haushalt 2021–2027 zur Kofinanzierung von TEN-T-Projekten in den EU-Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellt. Seit 2014 (im Rahmen des Haushalts 2014–2020) hat die Fazilität „Connecting Europe“ im Verkehrssektor über 1000 Projekte unterstützt.
Autor
Marcus Weicken
Tel: +49 30 208 88 1149
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Dies ist ein Beitrag aus unserem Public Sector Newsletter 2-2022. Die gesamte Ausgabe finden Sie hier. Sie können diesen Newsletter auch abonnieren und erhalten die aktuelle Ausgabe direkt zum Erscheinungstermin.