Editorial

Liebe Leser*innen,

Das Thema Nachhaltigkeit ist in allen Branchen von großer Bedeutung. Den Einfluss von ESG-Kriterien auf das Gesundheitswesen stellen Roman Krepki und Stefan Weddemar dar und Till Wesche informiert über die Sorgfaltspflichten in der Lieferkette.

Die Reform der Krankenhausfinanzierung ist wohl das aufwendigste Vorhaben im Gesundheitswesen. Nun liegt ein erster Entwurf des Gesetzes vor. Nicht nur für Krankenhäuser, sondern auch für den ambulanten Sektor von Relevanz ist die Einführung der „Hybrid-DRG“. Beide Themen im Zusammenhang veranschaulicht Moritz Ulrich.

Ebenfalls für beide Sektoren von erheblicher Bedeutung ist eine aktuelle Entscheidung des Bundessozialgerichts aus dem Bereich der Strahlentherapie. Warum das so ist, zeigen Denise Gehrmann und Moritz Ulrich auf.

Dass Bürokratieabbau auch im Gesundheitswesen zwingend erforderlich ist, ist Allgemeingut. Welchen bescheidenen Beitrag die Kassenärztlichen Vereinigungen beitragen wollen, erläutert Alexander Greif.

Viele Schichten im Notdienst werden von Ärzt*innen übernommen, die keine KV-Mitglieder sind, sog. Pool-Ärzt*innen, die freiberuflich im von der KV organisierten Notdienst arbeiten. Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass die Tätigkeit sozialversicherungspflichtig ist. Die Entscheidung und ihre Konsequenzen stellt ihnen Moritz Holzer vor.

Marion Plesch und Maximilian Sprakel berichten über ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts betreffend die Rückzahlung von Fortbildungskosten.

Innovationen im Gesundheitswesen sind nicht immer leicht und führen häufig zu Streit. Den Streit innovativ beizulegen, kann mit einer Mediation gelingen. Was es dabei zu bedenken gilt, weiß Marion Plesch.

Eine aktuelle Entscheidung des Bundesfinanzhofs befasst sich mit der Frage, ob auf selbst verbrauchten Strom aus KWK-Anlagen Umsatzsteuer anfällt. Warum dies nicht der Fall und die Entscheidung damit von Bedeutung für stationäre Leistungserbringer ist, erläutert Sandra Harnisch.

Warum dagegen Umsatzsteuer auf Einnahmen aus der Aufnahme und Verpflegung von Begleitpersonen in stationären Einrichtungen anfällt, ist Gegenstand des Beitrags von Christiane Bremer.

Eine weitere Entscheidung des Bundesfinanzhofs hat die Anwendbarkeit des begünstigten Umsatzsteuersatzes auf Blut- und Gewebetransporte zum Gegenstand. Tugce Yigit und Thomas Dennisen zeigen die Bedeutung der Entscheidung auch für andere Bereiche im Gesundheitswesen auf.

Schließlich stellen Kristina Frankus und Thomas Dennisen eine Entscheidung des EuGH vor, die einen Direktanspruch eines Leistungsempfängers bei zivilrechtlicher Verjährungseinrede zum Gegenstand hat. Diese Entscheidung ist ebenfalls von großer Bedeutung für das Gesundheitswesen, etwa betreffend die Rückerstattungsforderungen im Zusammenhang mit Zytostatika.

In eigener Sache: Mazars vergrößert das Healthcare- und Non Profit-Team durch den Zugang von etwa 30 Spezialist*innen um Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Georg Alten, Wirtschaftsprüfer Dr. Reinhardt Berndt und Rechtsanwalt Oliver Stein und entwickelt sich damit zu einem der führenden Anbieter von Prüfungs- und Beratungsleistungen für die Gesundheits- und Sozialwirtschaft. Willkommen an Bord! Mehr Informationen dazu, finden Sie in unserer Pressemitteilung vom 4. Dezember 2023.

Nun aber wünschen wir Ihnen und Ihren Lieben erst einmal eine schöne Weihnachtszeit und einen guten Rutsch in ein hoffentlich friedvolleres Jahr 2024.

Dr. Daniel Ruppelt
daniel.ruppelt@mazars.de

Dr. Moritz Ulrich
moritz.ulrich@mazars.de

Dies ist ein Beitrag aus unserem Healthcare-Newsletter 4-2023. Die gesamte Ausgabe finden Sie hier. Sie können diesen Newsletter auch abonnieren und erhalten die aktuelle Ausgabe direkt zum Erscheinungstermin.

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