Update zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz: Kommen Einschränkungen für iMVZ?
Update zum Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz
Der hierzu vorliegende Kabinettentwurf des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) vom 22. Mai 2024 sieht die noch im Referentenentwurf (Stand: 12. April 2024) vorgesehenen Ergänzungen zum § 96 Abs. 2a SGB V nicht mehr vor (vgl. hierzu mein Kollege Dr. Moritz Ulrich im Mazars Newsletter Healthcare 1/2024: Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz [Referentenentwurf 2.0]: Einschränkungen für iMVZ – ja oder nein?“). Auch weitere Verschärfungen für iMVZ (u. a. Streichung der Möglichkeit des Verzichts auf die Vertragsarztzulassung zugunsten einer Anstellung im MVZ sowie fachliche und räumliche Beschränkungen für die Gründung von MVZ) sind im Kabinettentwurf nicht enthalten.
Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens wird der Kabinettentwurf dem Bundesrat zugeleitet und dann zur ersten Lesung (insgesamt sind drei Lesungen erforderlich) in den Deutschen Bundestag eingebracht. Zu beachten ist, dass nach dem 22. Mai 2024 noch vier Sitzungswochen des Bundestages bis zur diesjährigen Sommerpause verbleiben. Derzeit ist beabsichtigt, dass die erste Lesung noch vor dem 8. Juli 2024 (Beginn der Sommerpause) angesetzt werden soll.
Fazit zum GVSG
Auch wenn die Aufnahme der von Prof. Dr. Lauterbach angestrebten Regelungen zur stärkeren Regulierung von iMVZ nach unserer Auffassung derzeit eher unwahrscheinlich ist, kann nicht ausgeschlossen werden, dass Verschärfungen zu iMVZ noch Eingang in das GVSG finden. Hierzu erklärte Lauterbach im Rahmen der Vorstellung des Kabinettentwurfs am 22. Mai 2024 auf explizite Nachfrage, dass „Investoren-MVZ zum Schluss verboten“ würden und dass die Regierungskoalition so der „ausufernden Kommerzialisierung im Gesundheitswesen“ entgegenwirken werde. Entsprechende Verschärfungen für iMVZ könnten – so Lauterbach – noch im Herbst nachträglich in das GVSG aufgenommen werden. Der Bundesgesundheitsminister bedient sich damit weiterhin einer höchst unsachlichen und unangemessenen Rhetorik unter Ausblendung der Faktenlage und schafft seit nunmehr 18 Monaten ein Klima der Verunsicherung, das für iMVZ-Träger, für deren ärztliches und nicht ärztliches Personal sowie nicht zuletzt für die Patient*innen eine Dauerbelastung darstellt. Aufgrund dieser hochemotionalen Debatte, die vor allem von Lauterbach ausgeht und nun auch das Gesetzgebungsverfahren begleitet, muss die endgültige Ausgestaltung des GVSG abgewartet werden. Über den Gang des Gesetzgebungsverfahrens werden wir Sie auf dem Laufenden halten.
Dies ist ein Beitrag aus unserem Healthcare-Newsletter 2-2024. Die gesamte Ausgabe finden Sie hier. Sie können diesen Newsletter auch abonnieren und erhalten die aktuelle Ausgabe direkt zum Erscheinungstermin.