Editorial
im Krankenhaussektor gibt es in der letzten Zeit fast nur Hiobsbotschaften. Über die Herausforderungen bei der Liquiditätsplanung in Krankenhäusern durch gesetzliche und regulatorische Hürden informieren Anna Lena Flohr und Dana Keller. Eine gute Nachricht war dagegen vor inzwischen drei Jahren die Auflage des Krankenhauszukunftsgesetzes (KHZG). Ruckelfrei gelang die Umsetzung allerdings nicht und abgeschlossen ist sie auch nicht. Insofern ist es folgerichtig, dass den Fördermittelempfängern zumindest partiell ein Aufschub gewährt wird. Hierüber berichtet Theresa Klemm.
Ebenfalls ein Dauerbrenner sind Themen im Zusammenhang mit der Notfallversorgung und deren Reform. Über den Stand der Debatte berichtet Alexander Greiff. Marion Plesch hat eine Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts ausgewertet, die die Frage des Rechts auf Unerreichbarkeit im Rettungsdienst zum Gegenstand hat.
Für den ambulanten Bereich zeichnen sich in Gestalt des sog. Versorgungsstärkungsgesetzes I erhebliche Veränderungen ab. Welche dies sind und ob sie die Versorgung stärken, stellen Alexander Greiff und Moritz Ulrich in ihren Beiträgen zu (kommunalen) Medizinischen Versorgungszentren, Primärversorgungszentren und der Frage nach einer Regulierung von sog. iMVZ durch die Hintertür vor. Alexander Greiff berichtet zudem über eine folgenreiche Entscheidung des Bundessozialgerichts zu der Frage, wer die sog. Sammelerklärung bei der Abrechnung gegenüber den Kassenärztlichen Vereinigungen unterschreiben muss.
Aus dem Bereich Steuerrecht haben Jens Krieger und Christian Hassa eine Reihe von Entscheidungen unterschiedlicher Gerichte für Sie mitgebracht, die die Anzeige- und Meldepflichten bei der Grundsteuer, die Gemeinnützigkeit und die Organschaft betreffen und damit vor allem für freigemeinnützige und gewerbliche Krankenhausbetreiber und auch andere Einrichtungen im Gesundheits- und Sozialwesen von Relevanz sein können. Gerade im Gesundheits- und Sozialwesen absolvieren viele junge Leute ein Freiwilliges Soziales Jahr. Alexander Becker stellt Ihnen hierzu die umsatzsteuerliche Behandlung durch die Finanzverwaltung vor. Die Umsatzsteuerbefreiung von Laborleistungen ist Gegenstand eines Schreibens des Bundesministeriums der Finanzen, welches Jens Krieger für Sie kommentiert.
Bereits im letzten Newsletter hatten wir uns dem Thema Nachhaltigkeit zugewandt. Auch in diesem Bereich schreitet die Entwicklung fort. Carolin Friedrich und Till Wesche widmen sich dem Thema Verantwortung in der Wertschöpfungskette. Letzterer erläutert zudem, warum die operative Seite der Lieferkette viel Aufmerksamkeit erfordert und wie man diesem Erfordernis gerecht werden kann.
Nachdem wir unser Healthcare-Team bereits Ende letzten Jahres deutlich erweitern konnten, haben wir nun einen weiteren Partner für diesen Sektor gewonnen: Wirtschaftsprüfer Dr. Frank Jungblut ist zum 1. Januar 2024 in unsere Partnerschaft eingestiegen. Er ist 51 Jahre alt, ist von EY zu uns gewechselt und wird unser deutschlandweites Healthcare-Netzwerk sowie das Audit-Team am Standort Stuttgart weiter ausbauen. Vor allem im Segment großer mittelständischer Unternehmen ist Frank Jungblut exzellent vernetzt. Dadurch wird er unsere Präsenz in der Region Südwest weiter stärken.
Wir wünschen Ihnen eine interessante Lektüre und frohe Ostern.
Dr. Daniel Ruppelt
daniel.ruppelt@mazars.de
Dr. Moritz Ulrich
moritz.ulrich@mazars.de
Dies ist ein Beitrag aus unserem Healthcare-Newsletter 1-2024. Die gesamte Ausgabe finden Sie hier. Sie können diesen Newsletter auch abonnieren und erhalten die aktuelle Ausgabe direkt zum Erscheinungstermin.