Editorial
Zu nennen wäre hier vor allem eine wichtige Entscheidung des Bundessozialgerichts, die die Frage betrifft, ob und in welchem Umfang ein Krankenhaus strahlentherapeutische Leistungen auslagern durfte, für die es einen Versorgungsauftrag hat. Im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein- Westfalen schreitet die Reform der Krankenhausplanung weiter voran. Beide Themen bringt Ihnen Moritz Ulrich näher. Über den Tarifabschluss an kommunalen Krankenhäusern berichten Marion Plesch und Maximilian Sprakel.
Jeder, der im Gesundheitsbereich tätig ist, hat schon einmal von dem Verbot der Zuweisung gegen Entgelt gehört. Tatsächlich gibt es zu diesem Thema nur wenige gerichtliche Entscheidungen, aber viele offene Fragen. Licht ins Dunkel bringen Anika Klisa und Sebastian Cornelius Retter.
Über die Ziele der Europäischen Kommission, einen europäischen Raum für Gesundheitsdaten zu schaffen, berichtet Charlotte Husemann.
Hans-Christoph Thomale und Tarek Abdelghany informieren über finanzielle Entlastungen für Krankenhausträger mit Blockheizkraftwerken, die sich aus der Abschaffung der EEG-Umlage ergeben können.
Ganz dem Thema Umsatzsteuer widmet sich Alexander Becker. Er stellt Ihnen die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vor, mit der dieser die Voraussetzungen einer Umsatzsteuerbefreiung für private Krankenhausbetreiber präzisiert. Außerdem berichtet Jens Krieger über eine Entscheidung des Finanzgerichts Münster, die die Umsatzsteuerfreiheit von Leistungen im Zusammenhang mit betreutem Wohnen zum Gegenstand hat.
Roman Krepki und Sebastian Cornelius Retter stellen die Vorteile einer Schutzbedarfsanalyse zur Identifikation von Cyber-Security-Lücken bei der Produktentwicklung von Digitalen Gesundheitsanwendungen vor.
Nach alledem hoffen wir, es verbleibt auch etwas Zeit, die Sonne zu genießen!
Haben Sie Fragen oder weiteren Informationsbedarf?
Autoren:
Dr. Daniel Ruppelt
daniel.ruppelt@mazars.de
Dr. Moritz Ulrich
moritz.ulrich@mazars.de
Dies ist ein Beitrag aus unserem Healthcare-Newsletter 2-2022. Die gesamte Ausgabe finden Sie hier. Sie können diesen Newsletter auch abonnieren und erhalten die aktuelle Ausgabe direkt zum Erscheinungstermin.