Weiterhin keine einheitliche Lohnlandschaft im Pflegebereich

Keine Zustimmung der Caritas und der Diakonie zur Allgemeinverbindlichkeit eines Tarifvertrags für den Pflegebereich

ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft und die Bundesvereinigung der Arbeitgeber in der Pflegebranche (BVAP) – der drittgrößte Arbeitgeberverband in der Pflege, der viele Betriebe der Arbeiterwohlfahrt, des Arbeiter-Samariter-Bundes und der Volkssolidarität vertritt – verständigten sich im Januar dieses Jahres auf einen Tarifvertrag, wonach Pflegehelfer*innen ab August 12,40 € pro Stunde verdienen sollen. Das Entgelt erhöht sich in mehreren Schritten auf ein Entgelt von 14,40 € Mitte 2023. Examinierte Fachkräfte erhalten ab dem 1. Juni 2023 einen Stundensatz von 18,75 € (gem. den von der BVAP veröffentlichten Eckpunkten).

Vor dem Hintergrund, dass viele Arbeitsverhältnisse in der Pflegebranche von diesem Tarifvertrag nicht erfasst werden, kam die Politik bzw. das Instrument der politisch verordneten Allgemeinverbindlichkeit des Tarifvertrags für die ganze Pflegebranche ins Spiel. Die Verordnung der Allgemeinverbindlichkeit setzt gesetzlich allerdings voraus, dass die Religionsgesellschaften, in deren Bereichen paritätisch besetzte Kommissionen zur Festlegung von Arbeitsbedingungen gebildet sind, ihr Votum zur beabsichtigten Allgemeinverbindlichkeit des Tarifvertrags abgeben.

Trotz des nicht unerheblichen politischen Drucks lehnte die Bundeskommission der Arbeitsrechtlichen Kommission der Caritas den Antrag der Gewerkschaft ver.di und des Arbeitgeberverbandes BVAP an Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) auf Erklärung der Allgemeinverbindlichkeit des Tarifvertrags am 26. Februar 2021 ab. Die Arbeitsrechtliche Kommission der Diakonie Deutschland sagte ihre im Anschluss an die Entscheidung der Caritas vorgesehene Abstimmung zu einem bundesweiten Tarifvertrag in der Pflege ab. Für die Erklärung der Allgemeinverbindlichkeit wäre die Zustimmung beider Wohlfahrtsverbände erforderlich gewesen.

Dieses klare Bekenntnis zur grundgesetzlich verankerten Tarifautonomie hat neben den kirchlichen Dienstgebern insbesondere für die privaten Pflegeanbieter erhebliche Bedeutung.

Über die Notwendigkeit der Entlastung der Pflegekräfte und der besseren Bezahlung besteht insbesondere im Zuge der Coronapandemie ein gesellschaftlicher Konsens. Trotz der sozialpolitischen Dimension der Thematik besteht jedoch weiterhin Uneinigkeit, auf welchem Weg bessere Rahmenbedingungen erreicht werden sollen. Da ein bundesweit geltender Tarifvertrag nicht mehr in Sicht ist, liegt es nunmehr am Gesetzgeber, durch die angekündigte Pflegereform neue Rahmenbedingungen für eine bessere Vergütung und für mehr Pflegepersonal zu schaffen.

Haben Sie Fragen oder weiteren Informationsbedarf?

* mandatory fields

Your personal data is collected by Forvis Mazars in Germany, the data controller, in accordance with applicable laws and regulations. Fields marked with an asterisk are required. If any required field is left blank, it will not be possible to process your request. Your personal data is collected for the purpose of processing your request.

You have a right to access, correct and erase your data, and a right to object to or limit the processing of your data. You also have a right to data portability and the right to provide guidance on what happens to your data after your death. Finally, you have the right to lodge a complaint with a supervisory authority and a right not to be the subject of a decision based exclusively on automated processing, including profiling, that produces legal effects concerning you or significantly affects you in a similar way.

               

Dies ist ein Beitrag aus unserem Health-Care-Newsletter 1-2021. Die gesamte Ausgabe finden Sie hier . Sie können diesen Newsletter auch abonnierenund erhalten die aktuelle Ausgabe direkt zum Erscheinungstermin.

Kontakt