Hinter dem sperrigen Titel verbirgt sich ein umfassender Schutz für Menschen, die Verstöße gegen Rechtsvorschriften und Gesetze publik machen. Für Unternehmen besteht zudem die Pflicht, eine interne Meldestelle für solche Rechtsverstöße einzurichten. Deutschland hinkte lange Zeit dem von der EU vorgegebenen Zeitplan hinterher, ein nationales Gesetz zu schaffen. Hinweisgeber*innen waren allerdings auch schon durch eine EU-Richtlinie selbst geschützt. Zum Thema finden Sie viele Informationen und konkrete Handlungsempfehlungen in unserem neuen Board Briefing.
Ein weiterer lesenswerter Schwerpunkt dieser Ausgabe: das Interview mit dem ehemaligen Chef der Dresdner Bank, Herbert Walter. Der erfahrene Manager definiert darin die Tugenden, die Aufsichtsrät*innen in Zukunft benötigen. So sollte der Aufsichtsrat den notwendigen Wandel in Unternehmen aktiv begleiten, Erfahrungen einbringen und auf ein Gleichgewicht zwischen Stabilität und Veränderung achten.