Vormund
Ein Vormund ist ein rechtlicher Vertreter einer Person ohne Geschäftsfähigkeit (z.B. minderjährige Kinder), die keine elterliche Sorge hat.
Anders als bei der (Ergänzungs-)Pflegschaft umfasst die Vormundschaft das gesamte Sorgerecht.
Anders als bei der (Ergänzungs-)Pflegschaft umfasst die Vormundschaft das gesamte Sorgerecht.