Verwandte
Nach der gesetzlichen Erbfolge sind Erben die Verwandten des Erblassers sowie dessen Ehegatte.
Mit dem Erblasser verwandt ist jeder, der von ihm abstammt (Kinder, Enkel) oder von derselben Person wie der Erblasser abstammt (Eltern, Großeltern, Geschwister, Onkel, Neffen).
Mit dem Erblasser verwandt ist jeder, der von ihm abstammt (Kinder, Enkel) oder von derselben Person wie der Erblasser abstammt (Eltern, Großeltern, Geschwister, Onkel, Neffen).