Stundung des Pflichtteilsanspruchs
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Stundung des Pflichtteilsanspruchs
Durch Geltendmachung des Pflichtteilsanspruches, welcher einen reinen Geldanspruch darstellt, können die Erben in Liquiditätsprobleme geraten.
Wenn die Geltendmachung des Pflichtteils für die Erben eine unbillige Härte darstellt, können sie eine Stundung, ggf. verbunden mit einer Ratenzahlung, beantragen.
Wenn die Geltendmachung des Pflichtteils für die Erben eine unbillige Härte darstellt, können sie eine Stundung, ggf. verbunden mit einer Ratenzahlung, beantragen.