Betriebsaufspaltung
Die Aufteilung eines wirtschaftlich einheitlichen Unternehmens auf zwei oder mehr selbständige Rechtsgebilde nennt man Betriebsaufspaltung. Steuerlich werden die Rechtsgebilde wie ein Unternehmen behandelt.
Eine Betriebsaufspaltung liegt demnach z.B. vor, wenn eine Person ein sich im Privatvermögen befindliches Grundstück an die eigene Ein-Personen-GmbH verpachtet.
Eine Betriebsaufspaltung liegt demnach z.B. vor, wenn eine Person ein sich im Privatvermögen befindliches Grundstück an die eigene Ein-Personen-GmbH verpachtet.