E-Rechnung: Daten und Fakten im Überblick

Ab Januar 2025 wird in Deutschland die E-Rechnung bei bestimmten Umsätzen zwischen inländischen Unternehmen verpflichtend. Das bedeutet: Eine per E-Mail versandte PDF-Datei zum Beispiel ist dann nicht mehr zulässig. Eine elektronische Rechnung liegt nur dann vor, „wenn sie in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird und eine elektronische Verarbeitung ermöglicht“ (§ 14 Absatz 1 Satz 3 UStG). Alle weiteren wichtigen Daten und Fakten zum Thema haben wir für Sie auf unserem Cheat Sheet zusammengefasst.
E-Rechnung
E-Rechnung
E-Rechnung

Haben Sie Fragen oder Anmerkungen rund um das Thema E-Rechnung? Unsere Expert*innen beraten Sie gern.

Sprechen Sie uns an

 

Document

Cheat Sheet E-Rechnung

Want to know more?