Ursprüngliche Fassung Transparenzbericht vom 20.12.2019 – Geschäftsjahr 1.9.2018–31.8.2019
Als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sind wir gem. Artikel 13 der EU-Verordnung 537/2014 gesetzlich verpflichtet, jährlich spätestens vier Monate nach dem Abschlussstichtag unseres Geschäftsjahres einen Transparenzbericht zu veröffentlichen, sofern die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im vorangegangenen Geschäftsjahr Abschlussprüfungen für Unternehmen von öffentlichem Interesse i. S. v. § 319a Abs. 1 S. 1 HGB durchgeführt hat. Unser Geschäftsjahr läuft vom 1. September bis zum 31. August.
Den Transparenzbericht erstatten wir für die Mazars GmbH & Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft für das Geschäftsjahr vom 1. September 2018 bis zum 1. August 2019.
Hier finden Sie die ursprüngliche Fassung des Transparenzberichts vom 20.12.2019.