Foundation Governance von Stiftungen

Die Foundation Governance vieler Stiftungen liegt im Argen und bedarf dringend der Verbesserung. Um das Bewusstsein hierfür zu stärken, hat die Rechtsanwaltskanzlei Belmont Legal zusammen mit dem private banking magazin und der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Mazars im Sommer 2015 eine Online-Befragung zu diesem Thema durchgeführt.

Lässt man die Ergebnisse Revue passieren, so gibt es einige erfreuliche Lichtblicke, aber auch viel Schatten. Insbesondere drängt sich der Eindruck auf, dass viele Organmitglieder von Stiftungen sich darauf beschränken, das zu tun, was das Gesetz, die Satzung oder Nebenordnungen (z. B. eine Geschäftsordnung) ausdrücklich von ihnen verlangen. Das ist zumeist zu wenig. Wer das und die damit verbundenen Nachteile und Risiken erkennt, sollte auf eine Verbesserung des stiftungseigenen Regelwerks dringen.

Zudem empfiehlt sich der Abschluss einer D&O-Versicherung. Obwohl solche Versicherungen für Stiftungen relativ preiswert sind, haben 72 % bisher keine. Allerdings ist zu beachten, dass die meisten D&O-Versicherungen nach Einführung von
 § 31a BGB lediglich grob fahrlässige Pflichtverletzungen von ehrenamtlichen Organmitgliedern abdecken. Das reicht zwar für deren Schutz aus, führt aber dazu, dass die Stiftung Schäden, die lediglich durch einfache Fahrlässigkeit verursacht
wurden, nicht ersetzt bekommt. Weitere Folge ist, dass im Ernstfall Streit über den Verschuldensgrad entstehen wird, wodurch die Stiftung in unerwünschte Prozesse getrieben wird. Eine solche D&O-Versicherung liegt mithin kaum im Interesse der Stiftung. Bestehende D&O-Versicherungen sind daher zu überprüfen.

Document

Studie Foundation Governance

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