Der Umgang mit dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz in deutschen Aufsichtsräten
In Kraft getreten ist das Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten am 19. April 2017. Die Bundesregierung hat mit Einführung des CSR-RUG die EU-Richtlinie 2014/95/EU im Hinblick auf die Angabe nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen durch bestimmte große Unternehmen und Gruppen vom 22. Oktober 2014 – die sogenannte „CSR-Richtlinie“ – in deutsches Recht umgesetzt.
Im Rahmen der Studie hat das Deutsche Netzwerk des UN Global Compact in Zusammenarbeit mit AdAR und Mazars zwischen August und Oktober 2017 qualitative, strukturierte Interviews mit ausgewählten Aufsichtsräten von zwölf Unternehmen geführt. Bei den Teilnehmern handelt es sich um Aufsichtsräte von zehn börsennotierten Unternehmen, darunter ein DAX-Unternehmen und zwei mittelständische Unternehmen. Die Interviews wurden anonymisiert ausgewertet.
Im Fokus der Studienergebnisse steht die Einschätzung der Aufsichtsräte zur Relevanz des CSR-RUG für Unternehmen sowie zur Reichweite ihrer Prüfpflicht, zu Auswirkungen auf Governance-Systeme in Unternehmen und den größten Herausforderungen bei der Umsetzung.