Unternehmensbewertung im Familien- und Erbrecht – Der neue Standard IDW ES 13
Unternehmensbewertung im Familien- und Erbrecht
Der objektivierte Unternehmenswert wird im zweiten Bewertungsschritt unter Berücksichtigung der Besonderheiten des jeweiligen Rechtsverhältnisses auf den Ausgleichs- bzw. Auseinandersetzungsanspruch übergeleitet. Zu beachten sind dabei die Besonderheiten, die aus den zivilrechtlichen Bestimmungen des jeweiligen Rechtsverhältnisses resultieren. Vor allem ist zu prüfen, ob latente Veräußerungssteuern und abschreibungsbedingte Steuervorteile anzusetzen sind. Darüber hinaus ist die Berücksichtigung gesellschaftsvertraglicher Abfindungsregeln zu würdigen.
Susann Ihlau hat gemeinsam mit Dr. Torsten Kohl den Fachbeitrag "Unternehmensbewertung im Familien- und Erbrecht – Der neue Standard IDW ES 13" in der Zeitschrift WPg Heft 3/2016 veröffentlicht.
Publikation: WPg
Ausgabe: 3/2016
Seite: 163-169