Steigerungssatz bei Honorarvereinbarung frei wählbar
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Steigerungssatz bei Honorarvereinbarung
Norman Langhoff hat den Beitrag „Steigerungssatz bei Honorarvereinbarung frei wählbar“ veröffentlicht.
Die Vereinbarung eines 27-fachen Steigerungssatzes im Rahmen einer Honorarvereinbarung erfüllt nicht den Wuchertatbestand des § 138 Abs. 2 BGB. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Karlsruhe vom 4. September 2015 (Az. 6 C 1670/15, Abruf-Nr. 146698 ).
Die Vereinbarung eines 27-fachen Steigerungssatzes im Rahmen einer Honorarvereinbarung erfüllt nicht den Wuchertatbestand des § 138 Abs. 2 BGB. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Karlsruhe vom 4. September 2015 (Az. 6 C 1670/15, Abruf-Nr. 146698 ).
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Publikation: PA Privatliquidation aktuell
Ausgabe: 04/2016
Seite: 1
Erscheinungstermin: 01.04.2016