Sachverständiger gilt bei Beratertätigkeit für Unfallversicherung als befangen
Sachverständiger bei Beratertätigkeit befangen
Ein vertragliches Beratungsverhältnis zwischen einem Arzt und einem Unfallversicherungsträger kann dessen Befangenheit begründen und es rechtfertigen, dass einem Antrag, ihn als Sachverständigen abzulehnen, stattgegeben wird. Zu diesem Ergebnis kommt das Landessozialgericht (LSG) Bayern in einem Beschluss vom 25. September 2015 (Az. L 2 SF 64/13 B). Die Entscheidung des LSG kann auch in Arzthaftungsprozessen als Argumentationshilfe herangezogen werden.
Publikation: Zahnarztpraxis professionell
Ausgabe: 04/2016
Seite: 11
Erscheinungstermin: 30.04.2016