OLG Köln: Das Fehlen von Behandlungsunterlagen geht zulasten des Behandlers
Norman Langhoff hat den Fachbeitrag „OLG Köln: Das Fehlen von Behandlungsunterlagen geht zulasten des Behandlers“ in dem Magazin Praxis Implantologie 12/2016 veröffentlicht.
Eine jüngere Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Köln (Beschluss vom 14.09.2015, Az. 5 U 41/15, Abruf-Nr. 190268 unter www.pi.iww.de) veranschaulicht die prozessualen Mechanismen im Haftungsprozess und verdeutlicht, dass die Verfügbarkeit von Behandlungsunterlagen prozessentscheidend sein kann. Interessant sind auch die Ausführungen zum Nachbesserungsrecht.
Publikation: Praxis Implantologie 12/2016
Ausgabe: 12/2016
Seite: 7
Erscheinungstermin: 01.12.2016