Implantatverlust: Völlige Unbrauchbarkeit indiziert nicht automatisch einen Behandlungsfehler!
Das Kammergericht Berlin hat klargestellt, dass Schadenersatzansprüche gegen einen Zahnarzt nicht schon allein deshalb berechtigt sind, weil eine prothetische Versorgung gänzlich unbrauchbar ist.
Publikation: Praxis Implantologie 6/2016
Ausgabe: 06/2016
Seite: 15
Erscheinungstermin: 01.06.2016