Der Impairment-Test in Restrukturierungssituationen

4/2013 BOARD: Dr. Jochen Brinkmann / Susann Ihlau

„Die gemütlichen Zeiten sind vorbei.“ So formulierte es ein langjähriger Beirat einer mittelgroßen GmbH vor nicht allzu langer Zeit den Autoren dieses Beitrags gegenüber. Unlängst hat der Bundesgerichtshof klargestellt, dass Aufsichtsräte den Vorstand in Krisensituationen besonders sorgfältig überwachen und auch auf einen rechtzeitigen Insolvenzantrag hinwirken müssen.

Ein Insolvenzantragsgrund ist – zwar unter der Voraussetzung einer fehlenden positiven Fortführungsprognose, aber dann auch weiterhin! – die Überschuldung. Der Werthaltigkeit von Assets kommt daher in Krisensituationen eine wichtige Rolle zu, die im folgenden Artikel weiter beleuchtet wird.

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Mazars: Impairment-Test in Restrukturierungssituationen
Impairment-Test in Restrukturierungssituationen

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