Prozesskostenhilfe für Stiftungen
Dr. Christoph Regierer und Marcel Ruhlmann haben den Fachbeitrag zu den Voraussetzungen der „Prozesskostenhilfe für Stiftungen“ in dem Magazin „Die Stiftung 06/16“ veröffentlicht.
Das „Armenrecht“ der Prozesskostenhilfe (PKH) wird häufig von einkommensschwachen, gemeinnützigen Vereinen beantragt. Grundsätzlich steht dieses Instrument auch Stiftungen offen, wenn sie eine Klage erheben oder sich gegen eine Inanspruchnahme zur Wehr setzen wollen. Die Voraussetzungen dafür sind jedoch streng.
Publikation: Die Stiftung
Ausgabe: 06/2016
Seite: 22-23
Erscheinungstermin: Dez. 2016