Wann muss die Rechnung gestellt werden und welche Korrekturmöglichkeiten gibt es?
Der Fachbeitrag „Wann muss die Rechnung gestellt werden und welche Korrekturmöglichkeiten gibt es?“ wurde von Norman Langhoff in dem Magazin „Praxis Implantologie 8/17“ veröffentlicht.
Beim privatzahnärztlichen Gebührenrecht wird das Honorar erst mit ordnungsgemäßer Abrechnung fällig (§ 10 GOZ). Ein zeitlich unbegrenztes Herauszögern der Privatabrechnung ist dadurch dennoch nicht möglich. Dies wirkt sich auch auf eventuelle nachträgliche Rechnungskorrekturen aus. In diesem Beitrag wird aufgezeigt, wann Forderungen verjähren und wie mit Korrekturen umzugehen ist.
Publikation: Praxis Implantologie
Ausgabe: 08/2017
Seite: 3