Konzerne in neuer gesellschaftlicher Verantwortung

07.04.2017 | Ein Gastbeitrag in der Börsen-Zeitung von Dr. Christoph Regierer und Kai M. Beckmann.
Welchen Wert hat Corporate Social Responsibility (CSR)? Diese Frage lässt sich bisher nicht einfach mit einem Blick in Bilanzen und Zahlenreihen beantworten.

Dennoch bestimmt Immaterielles den Wert eines Unternehmens immer mehr. Darstellbar in einer Excel-Tabelle? Eher nicht. Eine Annäherung verspricht das am 9. März vom Bundestag beschlossene CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz: Große kapitalmarktorientierte Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern müssen im Lagebericht über Corporate Social Responsibility im Rahmen einer nichtfinanziellen Erklärung Bericht erstatten.

Aufsichtsrat gefordert

Was nach einer einfachen Reporting-Vorgabe klingt, birgt Potenzial zu unternehmerischer Entwicklung. Definiert doch der Gesetzgeber den unternehmerischen Verantwortungsbegriff im Gesetz komplett neu: Zu berichten sind nämlich zukünftig nicht mehr nur jene CSR-Aspekte, die (finanzielle) Auswirkungen auf das Unternehmen haben. Vielmehr geht es ab sofort darum, welche Auswirkungen die eigene Unternehmenstätigkeit auf Umwelt-, Arbeitnehmer- und Sozialbelange, Achtung der Menschenrechte sowie Bekämpfung von Korruption und Bestechung hat, möglichst für die gesamte Lieferkette, wenn hinreichend wesentlich. Passende Konzepte, Risikobewertungsprozesse und Kennzahlen inklusive.

So führt die Richtlinie zu einer Umkehr des Risikobegriffs: kommend von der Frage „Welche Risiken stellen sich für Unternehmen im geschäftlichen Umfeld?“ hin zu „Welche Risiken stellen Unternehmen selbst auf und dar?“.

Überwacht wird das alles vom Aufsichtsrat. Per Gesetz hat ergänzend zur Überwachungspflicht jetzt das Recht erhalten, „eine freiwillige inhaltliche Überprüfung der nichtfinanziellen Erklärung oder des gesonderten nichtfinanziellen Berichts“ zu beauftragen. Das hat eine neue Qualität. Der Gesetzesgeber stellt nämlich nicht das Reporting in den Mittelpunkt seines Interesses, sondern den Aufbau eines CSR-Managementsystems.

Er fordert die Integration wesentlicher CSR-Themen in Kernprozesse, die Steuerung und Überwachung des Unternehmens, Transparenz über Konzepte und er lässt Due-Diligence-Prozesse beschreiben.

Die Freiwilligkeit in der CSR-Berichterstattung ist somit passé. Viele Unternehmen sind direkt vom Gesetz betroffen, viele andere werden sich als Teil globaler Lieferketten anschließen müssen, da die Impulsgeber der Lieferketten dies einfordern. Der Staat schiebt an, der Markt regelt die nächsten Schritte. Klingt logisch und folgerichtig, denn Marktpartner, Verbraucher und Investoren verlangen schon länger nach mehr Transparenz und Informationen in der Lieferkette.

Doch an dieser Stelle tritt auch die größte Unschärfe des Gesetzes zu Tage, wenn Transparenz über wesentliche Risiken aus Geschäftsbeziehungen gefordert wird. So stellt sich die Frage, ob betroffene Unternehmen Risikobewertungen auf allen Lieferkettenebenen durchführen müssen und sollen. So auch auf der Vorstufe zur Vorstufe hinsichtlich des Rohstoffabbaus in einer südamerikanischen Mine? In der Regel ist das nicht machbar. Hier sind pragmatische Bewertungsansätze gefragt, bei denen die Digitalisierung möglicherweise zukunftsnahe und handhabbare Lösungen anbieten kann.

Ansätze wie Process Mining oder Block-Chain-Lösungen werden in diesem Zusammenhang diskutiert. Sinnvoll erscheinende Branchenlösungen hingegen haben häufig den Kartellverstoß-Schatten über sich. Hier müssen alle Beteiligten die jeweiligen Erwartungen und Möglichkeiten abgleichen und für mehr Klarheit sorgen.

Nun ist es allerdings nicht so, dass mit dem verpflichtenden CSR-Reporting ein völlig neues Thema aufkommt. Für viele Unternehmen ist CSR schon lange gelebte Praxis und das Reporting Teil der bereits bestehenden Stakeholder-Kommunikation. Neu ist die Verbindlichkeit. Doch wenn CSR-Themen tatsächlich wesentlich für die Unternehmensentwicklung sowie für die externe Bewertung der Unternehmensperformance sind, dann sind Vorgaben zu Steuerung, Überwachung und Reporting nur konsequent. Kurzfristige Profitabilitätsziele mögen einen lockenden Anreiz darstellen, doch nachhaltige Geschäftsmodelle werden nach Sicht des Gesetzgebers zu den langfristig erfolgreichen zählen.

Was bedeutet das für die Unternehmenspraxis? Grundsätzlich bietet diese Entwicklung viele Vorteile. Schon lange werden Unternehmen mit einer stetig wachsenden Anzahl an CSR-Abfragen konfrontiert. Die Antwort war häufig ein ausuferndes separates CSR-Reporting, welches mit viel Aufwand erstellt und beworben wurde und keinen echten Mehrwert bot. Die CSR-Berichtspflicht gibt den Unternehmen nun einen klaren Auftrag, sich sehr eng an der Geschäftstätigkeit und den Geschäftsbeziehungen auszurichten und die Wesentlichkeitsanalyse als reinigenden Filter voranzusetzen. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage: Ist die Diskussion um Non-Financials nicht vielmehr eine Pre-Financial-Diskussion? Gespräche mit Unternehmensvertretern in den letzten Wochen weisen in genau diese Richtung.

Schwierige Beurteilung

Ob non- oder pre-financial, die Debatte über die Verlässlichkeit dieser Art von Informationen findet längst statt. So gelten nichtfinanzielle Informationen doch zumeist als schwieriger zu beurteilen als die Verlässlichkeit von Finanzinformationen, für die ein umfangreiches Regelsystem und die externe Prüfung durch Wirtschaftsprüfer besteht. Bisher wurden ausgewählte nichtfinanzielle Angaben wenn überhaupt  zumeist einer prüferischen Durchsicht unterzogen. Doch reicht das noch aus? Welche Maßnahmen sind erforderlich, um eine konsistente und glaubwürdige Lageberichtserstattung sicherzustellen, wenn umfangreiche nichtfinanzielle Angaben aufgenommen werden müssen, die bisher nur einer prüferischen Durchsicht unterzogen wurden?

Konsistenz entscheidend

Die enge Verknüpfung von CSR und Lagebericht darf nicht im Widerspruch zu einer konsistenten und nachvollziehbaren Lageberichterstattung führen. Somit sollten nicht nur CSR-Strukturen und Prozesse möglichst frühzeitig angepasst werden, sondern auch eine klare Vorstellung über die zukünftige Lageberichtsgestaltung sowie Umfang und Tiefe der prüferischen Aktivitäten formuliert werden.

Die CSR-Richtlinie bedeutet somit nicht nur Verpflichtung im Bericht, sie bedeutet auch gesellschaftliche Verpflichtung und Chance. Mehrwert. So beginnt die Diskussion um Corporate Social Responsibility nicht bei der Auflistung und der Darstellung der Geschäftstätigkeiten im Bericht, sie beginnt beim unternehmerischen Gedanken. Wirtschaft und Nachhaltigkeit: Oft geht es hierbei nicht nur darum, wo und wie Unternehmen investieren, sondern auch, wie und mit welchen Auswirkungen sie ihre Gewinne erwirtschaften.

Publikation:  Börsen-Zeitung
Ausgabe: 69
Seite: 10-11
Erscheinungstermin: 07.04.2017

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