OLG Köln: Die Prothesennutzung steht einer Honorarrückforderung entgegen
Honorarrückforderung bei Prothesennutzung
Norman Langhoff hat den Fachbeitrag „OLG Köln: Die Prothesennutzung steht einer Honorarrückforderung entgegen“ in dem Magazin Praxis Implantologie 03/2017 veröffentlicht.
Das OLG Köln hat entschieden, dass die Rückforderung von bereits geleistetem Zahnarzthonorar neben der Unbrauchbarkeit der Versorgung voraussetzt, dass der Patient die Versorgung nicht nutzt (Beschluss vom 02.05.2016, Az. 5 U 168/15).
Publikation: Praxis Implantologie 03/2017
Ausgabe: 03/2017
Seite: 1
Erscheinungstermin: 01.12.2016