Verschiedene Tatbestandskonstellationen zur Verwirklichung der Erbschaftsteuerhinterziehung
Joel Einemann hat in der Zeitschrift für Erbrecht und Vermögensnachfolge den Fachartikel „Verschiedene Tatbestandskonstellationen zur Verwirklichung der Erbschaftsteuerhinterziehung“ veröffentlicht.
Hinsichtlich der genannten Thematik ist genau zwischen einer Anzeige (§ 30 ErbStG) und einer Erklärung (§ 31 ErbStG) sowie zwischen einer Hinterziehung durch Tun oder durch Unterlassen zu differenzieren. Insbesondere können die allgemeinen Hinterziehungsgrundsätze nicht ohne weiteres auf die Erbschaftsteuer angewendet werden. Von einer präzisen Differenzierung ist sowohl der Zeitpunkt eines möglichen Versuchsbeginns als auch der Tatbeendingungszeitpunkt der Hinterziehung abhängig.
Vor diesen Hintergründen trägt der Verfasser dem Umstand Rechnung, dass die Erbschaftsteuerhinterziehung in der Praxis, aber auch in Rechtsprechung und Literatur lange vernachlässigt wurde. Nun haben allerdings die in jüngerer Vergangenheit ergangenen höchstrichterlichen Entscheidungen einen Veränderungsprozess in Gang gesetzt und zu einer gesteigerten Beachtung und damit zu einem erhöhten Beratungsbedarf bzgl. dieser Problematik geführt.
Publikation: Zeitschrift für Erbrecht und Vermögensnachfolge
Ausgabe: 2017, Heft 6
Seite: 316-320
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Joel Einemann
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