OLG Koblenz: Dokumentationslücken können durch mündliche Aussagen geschlossen werden
Dokumentationslücken können geschlossen werden
Der Fachbeitrag „OLG Koblenz: Dokumentationslücken können durch mündliche Aussagen geschlossen werden“ wurde von Norman Langhoff in dem Magazin „Praxis Implantologie 9/17“ veröffentlicht.
Unvollständigkeiten in der Behandlungsdokumentation gegen zulasten des Arztes. Eine Entscheidung des OLG Koblenz zeigt, dass Dokumentationslücken jedoch nicht zwingend zum Prozessverlust führen müssen.
Publikation: Praxis Implantologie
Ausgabe: 09/2017
Seite: 1