Digitale Brücken bauen: Pillar 2 und CbCR in einer integrierten Steuerlandschaft

Die BEPS (Base Erosion and Profit Shifting)-Initiative der OECD zielt darauf ab, die Besteuerungsrechte zwischen den Ansässigkeitsstaaten der Gesellschaften einer Konzerngruppe dem jeweiligen Funktions- und Risikoprofil entsprechend zu verteilen bzw. eine globale Mindestbesteuerung sicherzustellen.

Hintergrund

Im Rahmen von BEPS 13 wurde für meldepflichtige Unternehmensgruppen die Verpflichtung eingeführt, für Wirtschaftsjahre ab dem 1. Januar 2016 einen länderbezogenen Bericht (Country-by-Country-Reporting – CbCR) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) einzureichen (§ 138a AO). Die darin enthaltenen Informationen sollen den Finanzbehörden ermöglichen, grenzüberschreitende Konzernstrukturen zu prüfen. Durch den internationalen Austausch zwischen den Finanzbehörden der Ansässigkeitsstaaten muss der Bericht nur einmal für die ganze Konzerngruppe – in der Regel im Ansässigkeitsstaat der Konzernobergesellschaft – abgegeben werden.

Die BEPS-Initiative wurde in den Folgejahren unter anderem durch ein sogenanntes Säulenmodell ergänzt („Pillar 1“ und „Pillar 2“). Im Rahmen der Pillar-2-Umsetzung müssen deutsche Firmengruppen erstmals für das Wirtschaftsjahr 2024 eine Gruppenträgermeldung, einen Mindeststeuerbericht und eine Mindeststeuererklärung einreichen. Die erste Gruppenträgermeldung ist 2025 fällig, der GIR (Global Information Return) und die Mindeststeuererklärung spätestens 2026.

CbCR und Pillar 2 – Datenbasis und Prozesse

Das bisher oft vernachlässigte CbCR erfährt nun eine neue Renaissance und bildet zusammen mit Pillar 2 ein neues Tandem der globalen Steuertransparenz. Beide Meldeverpflichtungen vereint das grundsätzliche Ziel der internationalen Steuertransparenz, die überlappenden Datenanforderungen und im Kern ähnliche prozessuale Fragestellung für international tätige Unternehmen mit einem Mindestumsatz von 750 Mio. €. Während betroffene Unternehmen bereits CbCR-Strukturen – also u. a. Verantwortlichkeiten, Konsolidierungsprozesse, Datenprüfungen – umgesetzt haben, rückt Pillar 2 nun als neues Zugpferd mit deutlich höheren Anforderungen in den Vordergrund und setzt neue Anforderungen an diese Strukturen. Doch dies ist eine Chance, denn beide Meldepflichten erfordern detaillierte, länderspezifische Einblicke in globale Unternehmensaktivitäten und sind eng miteinander verwoben, was eine integrierte Herangehensweise besonders vorteilhaft macht. Diese Parallelen ermöglichen es, auf Erfahrungen des CbCR effizient aufzusetzen und im Zuge des Pillar-2-Projekts das Datenmanagement umfangreich upzudaten und ggf. Synergien optimal zu nutzen.

Ein ganzheitlicher pragmatischer Ansatz für Pillar 2

Nun gilt es, das CbCR als optimalen Ausgangspunkt für die Einschätzung der Pillar-2-Betroffenheit zu nutzen. Nach der initialen Prüfung der bestehenden CbCR-Prozesse und der Prüfung der Datenqualität sind diese auf Basis einer Gap-Analyse für die neuen Pillar-2-Verpflichtungen fit zu machen. Ein ganzheitlicher Ansatz ist dabei unumgänglich. Dieser umfasst die Berücksichtigung der unternehmensweiten Verantwortlichkeiten und eine digital gestützte Ausgestaltung der Pillar-2-Compliance – von den Datenpunkten über die Berechnung bis hin zum weltweiten Reporting. Ein digital gestützter ganzheitlicher Ansatz – unterstützt und entwickelt von einem interdisziplinären Fachteam –, der Zeit spart, Fehler minimiert und Compliance von einer Herausforderung zu einem Wettbewerbsvorteil macht, ist dabei unser Versprechen bei Forvis Mazars für Sie.

Autor*innen: Patrick Mies, Lucas Hoffmann, Eugen Horn, Nadja Horn

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Dies ist ein Beitrag aus unserem Steuer-Newsletter 3/2024. Die gesamte Ausgabe finden Sie hier. Sie können diesen oder weitere Newsletter auch abonnieren und erhalten die aktuelle Ausgabe direkt zum Erscheinungstermin.

 

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