Newsletter „Steuern“ 3/2024

Wir hoffen, Sie haben eine gute und erholsame Urlaubszeit gehabt. Umso mehr freuen wir uns, Ihnen heute unseren neuen Tax-Newsletter vorlegen zu können, um Sie mit Neuigkeiten aus Gesetzgebung, Rechtsprechung und Finanzverwaltung zu versorgen.

Hervorheben möchten wir zum einen den „Dauerbrenner“ neue Grundsteuer: Mit kürzlich veröffentlichten koordinierten Ländererlassen reagiert die Finanzverwaltung auf jüngere Entscheidungen des Bundesfinanzhofs, in denen den Steuerpflichtigen der Nachweis niedrigerer gemeiner Werte eingeräumt wurde. Danach wird der Nachweis eines niedrigeren gemeinen Werts im sog. Bundesmodell in bestimmten Fällen ermöglicht und einem Antrag auf AdV bei Vorliegen der Voraussetzungen stattgegeben, insbesondere wenn der festgestellte Grundsteuerwert erheblich vom Markt- oder Verkehrswert des Grundstücks abweicht. 

Ferner gibt es erfreuliche Nachrichten für die Private Equity Branche betreffend die Besteuerung des Carried Interest: In einem kürzlich veröffentlichten Urteil hat der Bundesfinanzhof seine Sichtweise bestätigt, wonach kapital-disproportionale Gewinnverteilungsabreden bei Personengesellschaften in Form des Carried Interest steuerlich anzuerkennen sind und keine Tätigkeitsvergütungen darstellen. 

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