Technologisch-prozessuale Herausforderung des Mindeststeuergesetzes (Pillar 2)

Am 16. August 2023 beschloss das Bundeskabinett den Regierungsentwurf für das Mindeststeuergesetz (Pillar 2). Das Zeitfenster für eine Umsetzung für die betroffenen Unternehmen mit mehr als 750 Mio. € Umsatz wird zunehmend geringer. Auch unterhalb dieser Umsatzgrenze sollten sich Unternehmen mit starken Wachstumsambitionen auf die globale Mindestbesteuerung vorbereiten.

Hintergrund

Am 15. Dezember 2022 haben sich die EU-Mitgliedstaaten auf die Richtlinie (EU) 2022/2523 geeinigt, die eine globale Mindestbesteuerung für multinationale Unternehmen und große inländische Unternehmen in der EU gewährleistet. Neben der Verbesserung der Steuergerechtigkeit und Wettbewerbsgleichheit sollen eine globale Mindestbesteuerung gewährleistet und aggressive Steuergestaltungen bekämpft werden. Diese Richtlinie ist von den EU-Mitgliedstaaten bis zum 31. Dezember 2023 umzusetzen.

Pillar 2 ist dabei nicht nur eine fachliche, sondern auch eine technologisch-prozessuale Herausforderung.

Im Regierungsentwurf wird von einem einmaligen Erfüllungsaufwand der Wirtschaft in Höhe von ca. 322 Mio. € ausgegangen, der vollständig der Einführung oder Anpassung digitaler Prozessabläufe zuzuordnen ist. Der jährliche Erfüllungsaufwand liegt bei ca. 10 Prozent des Einmalaufwands. Das BMF selbst zeigt die Notwendigkeit für eine Integration von Technologie und Prozessen.

Bedeutung für die Praxis

Die Herausforderungen an die Umsetzung von Pillar 2 bei Unternehmen werden sich über die nächsten Jahre verändern. Während der Anfang noch von der Strategiefindung, Erstanalyse und Konzeption geprägt ist, wird es im Laufe des nächsten Jahres um die Berechnung und später um das Management der Reportings gehen. Vorauseilende Compliance im Sinne der Komplettanpassung der Systeme und Prozesse ist aktuell nicht zu empfehlen. Ein schrittweiser pragmatischer Ansatz, der die Erfahrungen der Unternehmen im Marktumfeld aktiv mit einbringt, ist nicht nur zeit- und kostengünstiger, sondern auch Erfolg versprechender.

Mithilfe des Pillar-2-Tools von Mazars wird ein detaillierter und vollständiger Überblick über alle Unternehmenseinheiten und deren steuerliche Behandlung erstellt. Darin werden für die Mindeststeuer-Berechnung erforderliche Informationen angereichert. Mit diesen Informationen wird die Anwendbarkeit der temporären Safe-Harbour-Regeln sichergestellt und der toolgestützte Zwischenbericht zur Risikoindikation erstellt. Für Länder, die nicht unter die Safe-Harbour-Regeln fallen, wird eine vollständige Mindeststeuer-Berechnung durchgeführt und ein Bericht über die gegebenenfalls zu passivierende Steuerrückstellung erstellt.

Bei heterogenen ERP-Landschaften sollten Anpassungen und Datenanreicherungsprozesse weitestgehend auf der Konsolidierungsebene und nicht im ERP-System selbst erfolgen. In den anderen Fällen kann eine ERP-Kontenanpassung durchaus zielführend sein. Eine Trennung von ERP, Konsolidierungs- und Steuerexpertensystem mit dedizierten Schnittstellen schafft Transparenz und Klarheit in dem Datenanreicherungsprozess. In der kurzen verbliebenen Zeit bis zum Inkrafttreten des Mindeststeuergesetzes gilt es, die Voraussetzungen und Transparenz herzustellen.

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Autor

Christian Würschinger
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Dies ist ein Beitrag aus unserem Steuer-Newsletter 3/2023. Die gesamte Ausgabe finden Sie hier. Sie können diesen oder weitere Newsletter auch abonnieren und erhalten die aktuelle Ausgabe direkt zum Erscheinungstermin.

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