Newsletter „Steuern“ 3/2023
Hervorheben wollen wir zwei grundlegende Entwicklungen. Zum einen führen wir in dem Beitrag „Täglich grüßt das Murmeltier - Das Erbschaftsteuergesetz bald erneut auf dem verfassungsrechtlichen Prüfstand“ aus, dass es erneut Anlass gibt, über die Verfassungsmäßigkeit des ErbStG nachzudenken. Bereits drei Mal hat das Bundesverfassungsgericht in der jüngeren Vergangenheit entschieden, dass das jeweils geltende ErbStG verfassungswidrig sei.
Sodann freuen wir uns auf die Ausführungen zum Thema „Rechtliches Gehör“. Der Bundesfinanzhof hat den Anspruch auf rechtliches Gehör – ein fundamentales Recht – gestärkt. Das Grundgesetz sagt in Artikel 103 GG: „Vor Gericht hat jedermann Anspruch auf rechtliches Gehör. Das Gericht muss den Beteiligten zumindest zuhören, bevor es seine Entscheidung fällt“. Im zu entscheidenden Fall hatte das Gericht keine Akteneinsicht gewährt. Der BFH sieht in der Möglichkeit der Akteneinsicht im finanzgerichtlichen Verfahren einen Teilaspekt des Anspruchs auf rechtliches Gehör. Eine gute und für die Praxis nicht unwichtige Entscheidung. Sie stärkt die Position des Steuerpflichtigen deutlich.
Viele weitere interessante und spannende Themen warten auf Sie.
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Digital Tax
Einkommensteuer
- Steuerermäßigung für haushaltsnahe Dienst- und Handwerkerleistungen im Mietverhältnis
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Erbschaftsteuer
- Täglich grüßt das Murmeltier: Das Erbschaftsteuergesetz bald erneut auf dem verfassungsrechtlichen Prüfstand?
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Grunderwerbsteuer
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Internationales Steuerrecht
Umsatzsteuer
- Generalanwältin sieht auch variable Aufsichtsratsvergütungen als nicht steuerbar an
- Pläne für die E-Rechnung
Umwandlungsteuerrecht
Verfahrensrecht
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- FG Münster und FG Berlin-Brandenburg – Anwendbarkeit der Drei-Tage-Fiktion zur Bekanntgabe von Verwaltungsakten
- BFH, Urteil vom 20. April 2023 (III R 25/22) – Schranken bei der Änderung von Antrags- und Wahlrechten
- Unwiderruflichkeit von Klagerücknahme und Einspruchsrücknahme
Verrechnungspreise
Veranstaltung
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