Verlängerung für steuerfreien Corona-Bonus bis zum 31. März 2022

Die Frist zur Auszahlung einer steuer- und sozialversicherungsfreien Corona-Sonderzahlung von bis zu 1.500 Euro wurde über den 30. Juni 2021 hinaus bis zum 31. März 2022 verlängert.

Damit können Arbeitgeber, die bisher noch keine Sonderzahlung geleistet oder den Maximalbetrag noch nicht ausgeschöpft hatten, von dieser Möglichkeit weiterhin Gebrauch machen. Zu beachten ist jedoch, dass insgesamt über den gesamten Zeitraum von März 2020 bis März 2022 maximal 1.500 Euro begünstigt sind und es durch die Verlängerung des Anwendungszeitraums nicht zu einer Erhöhung des Maximalbetrags kommt.

Die Änderung des § 3 Nr. 11 a EStG ist im Gesetz zur Modernisierung der Entlastung von Abzugsteuern und der Bescheinigung der Kapitalertragsteuer (Abzugsteuerentlastungsmodernisierungsgesetz) enthalten. Der Bundesrat hat dem Gesetzesentwurf am 28. Mai 2021 zugestimmt.

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