Neue Services bei Mazars: Mediation und mediative Beratung für den Public Sector

Seit Januar 2023 hat die Rechtsberatung bei Mazars in Deutschland ihr Beratungsangebot ausgebaut und bietet nun auch Mediation und mediative Beratung für Ihre Mandant*innen an.

Was ist Mediation und was sind die Ziele?

Der Begriff „Mediation“ kommt aus dem Lateinischen und bedeutet etwa „in der Mitte stehen“.

Dabei ist die Mediation im Grunde so alt wie unsere Menschheit: Wenn zwei oder mehr sich streiten, wird eine dritte Partei bestimmt, die in dem Streit vermitteln soll.

Anders als in Gerichtsverfahren wird bei einer Mediation dabei nicht „entschieden“, sondern die Konfliktparteien werden darin unterstützt, selbst eine Lösung für ihren Konflikt zu finden. Diese Unterstützung erfolgt in einer Mediation in definierten Phasen und unterliegt bestimmten Regeln. Diese Regeln lauten:

Allparteilichkeit

Die Mediator*innen sind selbst nicht am Konflikt beteiligt, haben keine eigenen Interessen bezogen auf den Konfliktgegenstand und fühlen sich allen Parteien gleich verpflichtet. Anders als bei einem neutralen Verhalten bemühen sich die Mediator*innen um Verständnis für die jeweilige Sichtweise und eine Haltung grundsätzlicher Wertschätzung anderen Menschen gegenüber.

Eigenverantwortlichkeit

Das Prinzip der Eigenverantwortlichkeit unterscheidet die Mediation fundamental von anderen Konfliktregelungsmethoden: Die Mediator*innen sind nicht die Expert*innen für den jeweiligen Konflikt, sondern die Parteien selbst. Nur die Parteien können daher eine eigene und tragfähige Lösung finden, und die Mediator*innen unterstützen hierbei.

Freiwilligkeit

Die Teilnahme und Durchführung eines Mediationsverfahrens sind für alle Beteiligten freiwillig. Auch in Fällen, in denen z. B. Vorgesetzte eine Mediation initiieren, muss sichergesellt sein, dass die Konfliktparteien selbst entscheiden können, ob und wie intensiv sie sich inhaltlich einbringen wollen.

Informiertheit

Um eine tragfähige Lösung zu entwickeln, müssen die Konfliktparteien über ihre eigene Situation (z. B. rechtliche Rahmenbedingungen, betriebliche Zahlen, Daten, Fakten etc.) informiert und alle für den Konflikt relevanten Informationen in der Mediation vorhanden sein.

Ergebnisoffenheit

Eine Mediation soll nicht dazu dienen, Zeit zu gewinnen oder Parteien „ruhigzustellen“. Daher ist ein Mindestmaß an Ergebnisoffenheit Voraussetzung für die Mediation. Hierzu gehört auch, dass die Entscheidungen im Konflikt nicht außerhalb der Mediation getroffen werden oder das Ergebnis schon zu Beginn feststeht.

Vertraulichkeit

Die Konfliktparteien bestimmen über die Vertraulichkeit des Mediationsverfahrens selbst, vereinbaren also miteinander, welchen Personenkreisen gegenüber welcher Grad an Vertraulichkeit zu wahren ist. Außerdem verpflichten sich die Parteien gemeinsam, Informationen aus dem Mediationsverfahren nicht in anderen Zusammenhängen gegen die andere Partei zu verwenden.

Teilnahme aller Betroffenen

Um eine tragfähige Lösung für den Konflikt finden zu können, müssen alle von dem Konflikt (subjektiv) Betroffenen an der Mediation beteiligt werden.

Anwendungsbereiche der Mediation und der mediativen Beratung

Bei Mazars legen wir den Schwerpunkt der Mediation im Public Sector auf

  • Kooperationsvorhaben und Umstrukturierungen
  • Konflikte zwischen Gesellschafter*innen oder Organen sämtlicher Rechtsformen
  • Verhandlungen zwischen Geschäftsleitung und Betriebs- und/oder Personalrat
  • Anbahnung, Durchführung und Beendigung von Vertragsbeziehungen zwischen Unternehmen oder Organisationen
  • Mediation anstelle oder im Vorfeld von Schlichtungs- oder Schiedsverfahren
  • Konflikte innerhalb von Teamstrukturen

Darüber hinaus begleiten wir Veränderungsprozesse in Organisationen und Regelungen der Unternehmensnachfolge.

Autorin

Maria Elisabeth Grosch
Tel: +49 30 208 88 1174

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Dies ist ein Beitrag aus unserem Public Sector Newsletter 4-2023. Die gesamte Ausgabe finden Sie hier. Sie können diesen Newsletter auch abonnieren und erhalten die aktuelle Ausgabe direkt zum Erscheinungstermin.

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