Standardvertragsklauseln für die Beschaffung von KI-Systemen durch öffentliche Einrichtungen

Die Europäische Kommission hat kürzlich einen Entwurf von Standardvertragsklauseln veröffentlicht, die öffentlichen Einrichtungen helfen sollen, Künstliche Intelligenz (KI) auf ethische und rechtssichere Weise zu beschaffen. Dies soll dazu dienen, Vertrauen in KI zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit Europas in diesem Bereich zu fördern.

Die Standardvertragsklauseln basieren auf den Grundsätzen des vorgeschlagenen KI-Gesetzes, das sich derzeit in der Gesetzgebungsphase befindet und das Ziel hat, Hochrisiko-KI-Systeme zu regulieren. Das bedeutet, dass die Klauseln die Einhaltung von Anforderungen wie Transparenz, Datenschutz, Sicherheit und Nichtdiskriminierung gewährleisten sollen. Die Klauseln sind jedoch nicht verpflichtend und können je nach dem spezifischen Kontext und dem Risikoprofil des KI-Systems angepasst werden.

Die Standardvertragsklauseln sind ein nützliches Instrument für öffentliche Einrichtungen, die KI-Systeme erwerben oder entwickeln wollen, aber nicht über die nötige Expertise oder Ressourcen verfügen, um alle rechtlichen Aspekte zu berücksichtigen. Die Klauseln bieten einen klaren und konsistenten Rahmen für die Zusammenarbeit zwischen den öffentlichen Auftraggebern und den KI-Anbietern. Sie decken jedoch nur die Aspekte ab, die spezifisch für KI-Systeme sind, und sind daher keine vollständige vertragliche Vereinbarung. Die öffentlichen Einrichtungen müssen daher auch andere relevante Aspekte wie Preis, Lieferung, Haftung oder Gewährleistung in ihre Verträge aufnehmen.

Der vollständige Entwurf ist unter dem folgenden Link online verfügbar.

Autor

Leo Lerch
Tel: +49 30 208 88 1514

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Dies ist ein Beitrag aus unserem Public Sector Newsletter 4-2023. Die gesamte Ausgabe finden Sie hier. Sie können diesen Newsletter auch abonnieren und erhalten die aktuelle Ausgabe direkt zum Erscheinungstermin.

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