Editorial
der Winter ist noch nicht vorbei, doch bald werden die ersten Blumen unsere Wiesen wieder schmücken. Der Frühling ist sicher eine der schönsten Jahreszeiten. Es ist auch die Zeit des Aufbruchs.
Ein Aufbruch in neue Versorgungsstrukturen ist im Fernwärmebereich nicht einfach, was jüngst die Landeshauptstadt Stuttgart erfahren musste. Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 5. Dezember 2023 entschieden, dass die Stadt nach Beendigung des zwischen den Parteien vereinbarten Gestattungsvertrags weder Eigentümerin des Fernwärmenetzes geworden ist, noch von EnBW die Übereignung des Netzes verlangen kann. Wir berichten hierüber in diesem Newsletter.
Ein neuer Wind weht durch den Public Corporate Governance Kodex des Bundes. Das Bundeskabinett hat im Dezember 2023 eine überarbeitete Version des PCGK verabschiedet. Durch die Neufassung sollen die Digitalisierungspotenziale der öffentlichen Unternehmen angehoben werden. Angeordnet wird weiter eine zusätzliche Nachhaltigkeitsberichterstattung.
Unternehmen mit mehrheitlicher Beteiligung des Bundes müssen einen Nachhaltigkeitsbericht einschließlich menschenrechtlicher Berichtspflicht erstellen, sofern dies nicht ohnehin aufgrund gesetzlicher Vorgaben notwendig ist. Hier kommt, das ist sicher nichts Neues, auf die Gesellschaften also ein zusätzlicher – und bei kleinen Gesellschaften des Bundes auch „übergesetzlicher“ – Aufwand zu.
Wir berichten weiter über Neuerungen, die ebenfalls erheblichen Mehraufwand zur Folge haben werden. Zum 24. Juni 2023 ist die novellierte Fassung der Trinkwasserverordnung in Kraft getreten. Die neuen Anforderungen verlangen von den Wasserversorgungsunternehmen zukünftig eine (noch) sorgfältigere Aufbereitung und Dokumentation wesentlicher kaufmännischer und technischer Grunddaten.
Im Übrigen finden Sie im Newsletter die gewohnten aktuellen Entscheidungen und Themen im Arbeitsrecht, Steuerrecht, Verkehr sowie der Ver- und Entsorgung.
Wir wünschen einen weiterhin guten Start für das Jahr 2024 und viel Freude bei der Lektüre dieses neuen Newsletters.
Mit den besten Grüßen
Dr. Hans-Martin Dittmann, Philipp Hermisson, Daniel Reisener
Dies ist ein Beitrag aus unserem Public Sector Newsletter 1-2024. Die gesamte Ausgabe finden Sie hier. Sie können diesen Newsletter auch abonnieren und erhalten die aktuelle Ausgabe direkt zum Erscheinungstermin.