Sachsen erhöht die Wasserentnahmeabgabe
Sachsen erhöht die Wasserentnahmeabgabe
Der Abgabesatz für Grundwasserentnahmen wurde mit der Novellierung des SächsWG ab dem 1. Januar 2023 auf 0,056 € je Kubikmeter für Grundwasserentnahmen und 0,017 € je Kubikmeter für Oberflächenentnahmen festgesetzt. Bislang galt ein einheitlicher Abgabensatz von 0,015 € je Kubikmeter.
Der Freistaat Sachsen erwartet aus der deutlichen Erhöhung der Wasserentnahmeabgabe Mehrerlöse in Höhe von ca. 20 Mio. €, die zweckgebunden für Maßnahmen, die der Erhaltung und der Verbesserung der Gewässerbeschaffenheit und des gewässerökologischen Zustandes, dem Hochwasserschutz unter ökologischen Gesichtspunkten und dem sparsamen Umgang mit Wasser dienen, eingesetzt werden sollen.
Es ist davon auszugehen, dass die Anhebung der Wasserentnahmeabgabe einen erhöhenden Einfluss auf die sächsischen Trinkwasserentgelte und -gebühren haben werden, da die Abgabenlast der Versorger, die ober- und unterirdischen Wasserdargebote nutzen, deutlich steigen wird.
Mazars unterstützt Sie bei Gebühren- und Entgeltkalkulationen und der Umsetzung der neuen gesetzlichen Rahmenbedingungen.
Autor
Stephan Gotsch
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Dies ist ein Beitrag aus unserem Public Sector Newsletter 1-2023. Die gesamte Ausgabe finden Sie hier. Sie können diesen Newsletter auch abonnieren und erhalten die aktuelle Ausgabe direkt zum Erscheinungstermin.