Bundesnetzagentur verhängt Bußgelder gegen Energieversorger wegen Manipulationen im Energiegroßhandel

Wegen Marktmanipulation am Stromgroßhandelsmarkt verhängte die Bundesnetzagentur (BNetzA) Anfang Oktober Bußgelder gegen den dänischen Energieversorger Energi Denmark A/S und die Optimax Energy GmbH aus Leipzig. Sie hatten durch das Angebot tatsächlich nicht lieferbaren Stroms an drei Tagen im Juni 2019 für Stromknappheit in Deutschland gesorgt.

Die Bußgeldbescheide sind noch nicht rechtskräftig. Über mögliche Einsprüche entscheidet das OLG Düsseldorf.

Die europäische Agentur für die Zusammenarbeit der Energieregulierungsbehörden (ACER) führt die europäische Marktüberwachung des Strom- und Gasgroßhandels nach Art. 7 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 (REMIT) durch. Sie stellte für den in Rede stehenden Zeitraum auffällig hohe Preise fest und beobachtete bei einigen Marktteilnehmern ungewöhnlich hohe Verkaufsvolumen. Sie meldete die Vorgänge der Bundesnetzagentur, da nicht ausgeschlossen werden konnte, dass das Verhalten der Energieversorger falsche Signale über das tatsächlich verfügbare Angebot von Strom an den Markt gesendet hat. Die Bundesnetzagentur untersuchte den Vorgang daraufhin und stellte Marktmanipulationen durch die genannten Energieversorger fest.

Die Manipulationen bestanden nach Angaben der Bundesnetzagentur darin, dass Aufträge zum Verkauf von Strom für den untertägigen Handel (Intraday) bei der Energiebörse EPEX Spot SE eingestellt wurden, welche ein irreführendes Zeichen für das Angebot von Strom setzten. Der dort angebotene Strom war tatsächlich überhaupt nicht verfügbar. Darüber hinaus bestand auch nicht die Absicht der Energieversorger, den Strom zu beschaffen oder zu erzeugen. Die Handelsaufträge zum Verkauf von Strom wurden zum Ende der Handelsperiode – und damit kurz vor Lieferung des Stroms – eingestellt und blieben bis Handelsschluss offen oder wurden abgeschlossen. Dass hierbei der Strom nicht zur Verfügung stand und bei den Unternehmen auch nicht die Absicht bestand, diesen Strom zu liefern, zeigen nach Angaben der Bundenetzagentur unter anderem die erheblichen Unterdeckungen in ihren Bilanzkreisen zu diesem Zeitpunkt. Darüber hinaus lag der Börsenpreis ungewöhnlich hoch, sodass ein wirtschaftlicher Anreiz für die Unternehmen bestand, teuren Strom zu verkaufen und gleichzeitig für den nicht gelieferten Strom günstigere Ausgleichsenergie zu zahlen.

Folge dieses Verhaltens waren Systemungleichgewichte an drei Tagen im Juni 2019. Die Übertragungsnetzbetreiber mussten in diesem Zeitraum die Regelenergie über längere Zeiträume vollständig einsetzen und weitere Maßnahmen ergreifen, um das System stabil zu halten.

Bereits im April 2020 wurden fünf weitere Unternehmen, die ebenfalls im Zusammenhang mit der Verursachung von Systemungleichgewichten ihre vertraglichen Pflichten aus dem Bilanzkreisvertrag Strom nicht nachgekommen sind, von der Bundesnetzagentur abgemahnt. Bei weiteren Verstößen droht ein Ausschluss vom Energiehandel.

Die betroffenen Unternehmen haben bislang keine Stellungnahme abgegeben.

Als Reaktion auf die genannten Vorfälle hat die Bundesnetzagentur ein umfassendes Maßnahmenpaket erlassen, welches die sorgfältige Bewirtschaftung der Bilanzkreise durch die Bilanzkreisverantwortlichen gewährleisten und eine schnellere Aufklärung möglicher Ungleichgewichte ermöglichen soll.

Autor*innen

Dr. Hans-Martin Dittmann
Tel: +49 30 208 88 1014

Anna Theresa Welskop
Tel: +49 30 208 88 1356

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