Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz im Zusammenhang mit Sondervermögen für die Bundeswehr
Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz
Das Sondervermögen wird aller Voraussicht nach zu einem massiven Anstieg von Beschaffungen in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit führen. Gemäß dem dazugehörigen Wirtschaftsplan können allein 20,8 Mrd. € für Beschaffungen im Komplex „Führungsfähigkeit und Digitalisierung“ verwendet werden.
Das BwBBG soll diese Beschaffungsvorgänge vereinfachen und beschleunigen. Es gilt für alle öffentlichen Aufträge der zuständigen Behörden und Gesellschaften, die Militärausrüstung betreffen und den jeweiligen EU-Schwellenwert überschreiten. Damit sind nicht nur Rüstungsgüter wie Waffen und Munition betroffen, sondern auch die Lieferung von sonstiger Ausrüstung und von Einzelteilen sowie für Bau- und Installationsleistungen.
Interessant sind insbesondere die verfahrensrechtlichen Erleichterungen durch das BwBBG. Zu erwähnen ist hier beispielsweise die neu geschaffene Möglichkeit, Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer nach Aktenlage zu entscheiden oder die mündliche Verhandlung per Videokonferenz zu führen. Ferner kann der Auftraggeber in Nachprüfungsverfahren wegen behaupteter Verstöße gegen die Informations- und Wartepflicht sowie bei „De-facto-Vergaben“ beantragen, den Vertrag aus besonderen Verteidigungs- und Sicherheitsinteressen beziehungsweise zur unmittelbaren Stärkung der Einsatzfähigkeit der Bundeswehr als wirksam zu erachten.
Für kleine und mittelständische Unternehmen sowie für Start-ups können sich durch die vorgenannten Änderungen in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit Chancen ergeben. Dies gilt insbesondere für die Bereiche Digitalisierung und Innovation.
Autor
Leo Lerch
Tel: +49 30 208 88 1514
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Dies ist ein Beitrag aus unserem Public Sector Newsletter 3-2022. Die gesamte Ausgabe finden Sie hier. Sie können diesen Newsletter auch abonnieren und erhalten die aktuelle Ausgabe direkt zum Erscheinungstermin.