Bundeswehrbeschaffungsbeschleunigungsgesetz im Zusammenhang mit Sondervermögen für die Bundeswehr

Verglichen mit dem, was die Bundesregierung in den vergangenen Jahrzehnten in Rüstung investiert hat, stellt das viel beachtete Sondervermögen zur Stärkung der Bundeswehr in Höhe von 100 Mrd. € eine bemerkenswerte Aufstockung dar. Nach dem Deutschen Bundestag hatte bereits Anfang Juni auch der Bundesrat der Einführung des Sondervermögens zugestimmt. In der Folge verabschiedete der Bundestag am 7. Juli 2022 das BwBBG, dem der Bundesrat am darauffolgenden Tag zugestimmt hat.

Das Sondervermögen wird aller Voraussicht nach zu einem massiven Anstieg von Beschaffungen in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit führen. Gemäß dem dazugehörigen Wirtschaftsplan können allein 20,8 Mrd. € für Beschaffungen im Komplex „Führungsfähigkeit und Digitalisierung“ verwendet werden.

Das BwBBG soll diese Beschaffungsvorgänge vereinfachen und beschleunigen. Es gilt für alle öffentlichen Aufträge der zuständigen Behörden und Gesellschaften, die Militärausrüstung betreffen und den jeweiligen EU-Schwellenwert überschreiten. Damit sind nicht nur Rüstungsgüter wie Waffen und Munition betroffen, sondern auch die Lieferung von sonstiger Ausrüstung und von Einzelteilen sowie für Bau- und Installationsleistungen.

Interessant sind insbesondere die verfahrensrechtlichen Erleichterungen durch das BwBBG. Zu erwähnen ist hier beispielsweise die neu geschaffene Möglichkeit, Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer nach Aktenlage zu entscheiden oder die mündliche Verhandlung per Videokonferenz zu führen. Ferner kann der Auftraggeber in Nachprüfungsverfahren wegen behaupteter Verstöße gegen die Informations- und Wartepflicht sowie bei „De-facto-Vergaben“ beantragen, den Vertrag aus besonderen Verteidigungs- und Sicherheitsinteressen beziehungsweise zur unmittelbaren Stärkung der Einsatzfähigkeit der Bundeswehr als wirksam zu erachten.

Für kleine und mittelständische Unternehmen sowie für Start-ups können sich durch die vorgenannten Änderungen in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit Chancen ergeben. Dies gilt insbesondere für die Bereiche Digitalisierung und Innovation.

Autor

Leo Lerch
Tel: +49 30 208 88 1514

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Dies ist ein Beitrag aus unserem Public Sector Newsletter 3-2022. Die gesamte Ausgabe finden Sie hier. Sie können diesen Newsletter auch abonnieren und erhalten die aktuelle Ausgabe direkt zum Erscheinungstermin.

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