Neue EU-Leitlinien für Regionalbeihilfen gelten ab 2022

Die Europäische Kommission hat überarbeitete EU-Leitlinien für Regionalbeihilfen („Regionalbeihilfeleitlinien“) angenommen, die regeln, wie die Mitgliedstaaten – unter Wahrung gleicher Wettbewerbsbedingungen in der EU – Unternehmen Beihilfen gewähren können, um die wirtschaftliche Entwicklung benachteiligter Gebiete zu fördern.

Die überarbeiteten Leitlinien treten am 1. Januar 2022 in Kraft. Diese finden Sie unter ec.europa.eu.

In den Regionalbeihilfeleitlinien ist u. a. geregelt,

  • unter welchen Voraussetzungen Regionalbeihilfen als mit dem Binnenmarkt vereinbar angesehen werden können,
  • welche Kriterien für die Erfüllung der Voraussetzungen zur Einstufung in die verschiedenen Fördergebiete erfüllt sein müssen,
  • wie die Mitgliedstaaten ihre Fördergebietskarten aufstellen können, um diejenigen Gebiete auszuweisen, in denen Unternehmen Regionalbeihilfen erhalten können (sogenannte Fördergebiete), und um festzulegen, in welcher Höhe diese Beihilfen gewährt werden dürfen.

Auch in den ab 2022 geltenden Regionalbeihilfeleitlinien werden solide Schutzmechanismen beibehalten, um die Mitgliedstaaten daran zu hindern, öffentliche Mittel für die Verlagerung von Arbeitsplätzen von einem Mitgliedstaat in einen anderen einzusetzen. Dies soll verhindert werden, um den fairen Wettbewerb im Binnenmarkt zu wahren.

Da die überarbeiteten Regionalbeihilfeleitlinien am 1. Januar 2022 in Kraft treten, bleibt den Mitgliedstaaten genügend Zeit für die Vorbereitung ihrer Fördergebietskarten. Die Mitgliedstaaten können nun ihre künftigen Fördergebietskarten bei der Kommission zur Genehmigung anmelden, die Einzelbeschlüsse zu den einzelnen Fördergebietskarten erlassen wird.

Für Unterstützung und zu Fragen im Beihilferecht stehen wir gern zur Verfügung.

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Dies ist ein Beitrag aus unserem Public Sector Newsletter 2-2021. Die gesamte Ausgabe finden Sie hier. Sie können diesen Newsletter auch abonnieren und erhalten die aktuelle Ausgabe direkt zum Erscheinungstermin.

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