Verlängerung der Erhöhung von Wertgrenzen in Sachsen-Anhalt
Verlängerung der Erhöhung von Wertgrenzen
Die Wertgrenzen waren im Jahr 2020 anlässlich der Covid-19-Pandemie vorübergehend erhöht worden, um die Bedarfsdeckung zu vereinfachen. Die Erhöhung der Wertgrenzen war schon einmal verlängert worden.
Bei Leistungen nach VOL/A sind bis zum aktuellen EU-Schwellenwert von 215.000 € (netto) beschränkte Ausschreibungen und bis zu einem Auftragswert von 25.000 € (netto) freihändige Vergaben möglich.
Bei Bauleistungen (VOB/A) sind bis zum aktuellen EU-Schwellenwert von 5,382 Mio. € (netto) beschränkte Ausschreibungen sowie bis zu einem Auftragswert von 2,5 Mio. € (netto) freihändige Vergaben möglich.
Zur Deckung kurzfristiger Bedarfe sieht die neue Verordnung eine Anhebung der Wertgrenzen für Direktkäufe von Liefer- und Dienstleistungen auf 5.000 € (netto) sowie von Bauleistungen auf 10.000 € (netto) vor. Diese lagen vor der Pandemie für Liefer- und Dienstleistungen bei 500 € und für Bauleistungen bei 3.000 € (seit Mai 2020 bei 5.000 €).
Autor*innen
Noreen Völker
Tel: +49 30 208 88 1190
Leo Lerch
Tel: +49 30 208 88 1514
Haben Sie Fragen oder weiteren Informationsbedarf?
Dies ist ein Beitrag aus unserem Public Sector Newsletter 1-2022. Die gesamte Ausgabe finden Sie hier. Sie können diesen Newsletter auch abonnieren und erhalten die aktuelle Ausgabe direkt zum Erscheinungstermin.