Neue EU-Schwellenwerte

Die Europäische Kommission hat die neuen Schwellenwerte mit Delegierten Verordnungen vom 10. November 2021 bekannt gemacht.

Die Europäische Kommission hat die neuen Schwellenwerte mit Delegierten Verordnungen vom 10. November 2021 bekannt gemacht. Nachdem die Schwellenwerte bei der letzten turnusmäßigen Anpassung (zum 1. Januar 2020) nicht erhöht wurden, gelten nun seit dem 1. Januar 2022 die folgenden leicht erhöhten neuen Schwellenwerte:

  • Bauaufträge (alle Bereiche): 5.382.000 € statt bisher 5.350.000 €
  • Liefer- und Dienstleistungsaufträge außerhalb des Sektorenbereichs: 215.000 € statt bisher 214.000 €
  • Liefer- und Dienstleistungsaufträge der obersten und oberen Bundesbehörden: 140.000 € statt bisher 139.000 €
  • Konzessionen (alle Bereiche): 5.382.000 € statt bisher 5.350.000 €
  • Liefer- und Dienstleistungsaufträge im Sektorenbereich und im Bereich Verteidigung und Sicherheit: 431.000 € statt bisher 428.000 €

Die neuen Schwellenwerte gelten unmittelbar bis zum 31. Dezember 2023.

Autor*innen

Noreen Völker
Tel: +49 30 208 88 1190

Leo Lerch
Tel: +49 30 208 88 1514

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Dies ist ein Beitrag aus unserem Public Sector Newsletter 1-2022. Die gesamte Ausgabe finden Sie hier. Sie können diesen Newsletter auch abonnieren und erhalten die aktuelle Ausgabe direkt zum Erscheinungstermin.

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