Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) und das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG)

Am 11. Februar 2021 hat der Deutsche Bundestag das GEIG verabschiedet. Ziel des GEIG ist es, den Aufbau der Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität im Gebäudebereich zu beschleunigen. Am 1. Dezember 2020 ist daneben das WEMoG in Kraft getreten. Dieses Gesetz sieht u. a. vor, dass in Gebäuden mit mehreren Wohnungseigentümern die Errichtung einer Ladeinfrastruktur privilegiert wird. Eine solche Maßnahme bedarf nicht mehr der Zustimmung aller Wohnungseigentümer.

Beide Gesetze betreffen den Ausbau der Ladeinfrastruktur an den Orten, an denen sich Menschen für gewöhnlich länger aufhalten: also vor allem am Wohn- und Arbeitsort. Das Elektroauto soll aufladen, wenn dessen Halter das Fahrzeug nicht braucht. Diese Ladestationen müssen nicht zwingend auf Schnelligkeit ausgelegt sein. Vielmehr kommt es hier auf die bloße Verfügbarkeit an.

Kontakt