Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) und das Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG)
Beide Gesetze betreffen den Ausbau der Ladeinfrastruktur an den Orten, an denen sich Menschen für gewöhnlich länger aufhalten: also vor allem am Wohn- und Arbeitsort. Das Elektroauto soll aufladen, wenn dessen Halter das Fahrzeug nicht braucht. Diese Ladestationen müssen nicht zwingend auf Schnelligkeit ausgelegt sein. Vielmehr kommt es hier auf die bloße Verfügbarkeit an.