Update zur geplanten EU-Gebäuderichtlinie: Eine Einigung auf schärfere Sanierungspflichten steht nach Medienberichten vor dem Aus

In unserem letzten Newsletter (Immobilienrecht 2/2023) hatten wir die vom EU-Parlament am 14. März 2023 in erster Lesung beschlossene ambitionierte Position zur Neufassung der sogenannten Gebäuderichtlinie vorgestellt. Der Entwurf sah erhebliche kurzfristig zu erfüllende Bau- und Sanierungsverpflichtungen für Gebäude vor, um das Ziel der EU-weiten Klimaneutralität bis zum Jahr 2050 auch im Gebäudesektor zu erreichen. Die Geschwindigkeit sowie die diversen Anforderungen aus verschiedenen Gesetzen (u. a. das Heizungsgesetz) und Gesetzesvorhaben drohte eine Vielzahl an Immobilieneigentümern – sowie letztlich auch an Mietern – finanziell zu überfordern.

Hinsichtlich der Umsetzung der Gebäuderichtlinie in deutsches Recht hatte sich indes die Bauministerin Klara Geywitz (SPD) gegen harte ordnungsrechtliche Sanierungspflichten ausgesprochen und einen sogenannten Quartiersansatz befürwortet. Nach dieser Kehrtwende der Bundesregierung melden einige Medien, dass die Gebäuderichtlinie mit ihren scharfen Sanierungspflichten möglicherweise vor dem Aus stehe. So wird berichtet, dass Mitte Oktober Vertreter*innen der EU-Kommission, des EU-Rats und des Parlaments zusammenkamen, um die letzten Details der Gebäuderichtlinie zu beraten. Eine Einigung auf schärfere Standards und Sanierungspflichten sei jedoch nicht zustande gekommen. Die Einigung sei ein weiteres Mal auf eine weitere Verhandlungsrunde im November oder Dezember verschoben worden.

Weiter wird berichtet, dass eine Sprecherin der Bundesregierung gesagt habe, dass auch der Ressourcenverbrauch bei Bau und Sanierung relevant sein solle und man wegwolle vom einseitigen Blick auf die Dämmung, die zwar Emissionen im Betrieb senke, dafür aber überproportional Ressourcen für ihre Produktion benötige. Vielmehr solle der Lebenszyklus im Fokus stehen. Insgesamt halte die Bundesregierung wenig von hochgeschraubten Sanierungsanforderungen aus Brüssel oder zentralen Vorgaben bezüglich der Effizienzklassen, sodass der nationale Gebäudebestand auch im Rahmen der Novelle der Gebäuderichtlinie Referenzpunkt für die Festlegung der Energieeffizienzklassen für Gebäude bleibe.

Markus Pieper, Parlamentarischer Geschäftsführer der CDU/CSU-Gruppe im EU-Parlament, äußerte dann auch, dass diese Richtlinie kein Haus und kein Mensch brauche und der EU-Emissionshandel und die CO2-Vorgaben für die Mietgliedstaaten doch schon die Klimaziele garantierten.

Die Verhandlungen zur Gebäuderichtlinie sollen bis zum Ende des Jahres abgeschlossen sein, sodass dann erste Klarheit zu etwaigen EU-Sanierungsvorgaben bestehen dürfte.

Autor

Christoph von Loeper
Tel: +49 30 208 88 1412

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Dies ist ein Beitrag aus unserem Immobilienrecht Newsletter 3-2023. Die gesamte Ausgabe finden Sie hier. Sie können diesen Newsletter auch abonnieren und erhalten die aktuelle Ausgabe direkt zum Erscheinungstermin.

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